Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus startet eine neue Förderschiene für regionale Tourismusprojekte. Unter dem Titel „Regionale Zukunftsperspektiven im Tourismus“ stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.
Der Förderaufruf ist Teil der Umsetzung der neuen Tourismusstrategie Vision T. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die nicht nur touristische Wertschöpfung schaffen, sondern auch die Lebensqualität in den Regionen stärken und die Bevölkerung stärker in die touristische Entwicklung einbinden.
Bis zu 80 Prozent Förderung
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderbaren Sach- und Investitionskosten. Die gesamten Projektkosten müssen zwischen 10.000 und 50.000 Euro liegen.
Damit richtet sich die Förderung ausdrücklich auch an kleinere und mittlere regionale Projekte, sofern mehrere Akteure zusammenarbeiten.
Wer kann einreichen?
Einreichberechtigt sind unter anderem:
- Arbeitsgemeinschaften aus mindestens drei KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- gemeinnützige Vereine und Institutionen mit mehrjähriger touristischer Bedeutung
- Tourismusverbände.
Voraussetzung ist jeweils ein entsprechendes Unterstützungsschreiben der Gemeinde und des zuständigen Tourismusverbandes.
Gerade für regionale Kooperationen zwischen Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und Gemeinden eröffnet sich damit eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit.
Gefragt sind Projekte mit regionalem Mehrwert
Im Zentrum stehen Vorhaben, die über einzelne Betriebe hinausgehen. Gefördert werden insbesondere Projekte zu Lebensraumkonzepten, Tourismusakzeptanz und regionaler Zusammenarbeit.
Damit setzt das Ministerium einen Schwerpunkt auf Themen, die in vielen Destinationen zunehmend an Bedeutung gewinnen: Wie lässt sich Tourismus so entwickeln, dass Gäste, Betriebe und Bevölkerung gleichermaßen profitieren? Und wie können mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig entschärft werden?
Umsetzung der Vision T
Der Förderaufruf ist ein konkreter Baustein der Tourismusstrategie Vision T. Diese soll die österreichische Tourismuspolitik bis 2035 ausrichten und legt unter anderem Schwerpunkte auf Wettbewerbsfähigkeit, Ganzjährigkeit, Innovation und stärkere regionale Zusammenarbeit.
Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner betont, dass erfolgreiche Tourismusentwicklung nur dann langfristig funktioniere, wenn die Menschen vor Ort den Mehrwert wahrnehmen und an der Entwicklung ihrer Region beteiligt werden.
Einreichfrist bis Mitte November
Vollständige Förderansuchen müssen bis spätestens 15. November 2026 eingelangt sein. Nach einer formalen Prüfung werden die Projekte von einer interdisziplinär besetzten Fachjury bewertet.
Für Tourismusbetriebe und Regionen lohnt es sich daher, mögliche Kooperationsprojekte bereits jetzt gemeinsam mit Gemeinden und Tourismusverbänden vorzubereiten.
Weitere Informationen zu Förderungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und zum Ablauf der Förderungsgewährung: https://www.bmwet.gv.at/regionale-zukunftsperspektiven
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