Eine Woche lang – von 7. bis 12. September – wurde das ab dem Jahr 2018 geltende Rauchverbot in der Wiener Gastronomie freiwillig getestet. Durchgeführt wurde die Aktion „Wir testen rauchfrei“ von der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien.
„Es liegen drei spannende Wochen hinter uns. Alleine die Ankündigung der Aktion ,Wir testen rauchfrei‘ hat zu vielfältigen Reaktionen geführt. Es freut mich sehr, dass rund 250 Gastronomiebetriebe, die ihren Gästen derzeit noch das Rauchen ganz oder teilweise in ihren Räumlichkeiten gestatten können, freiwillig an der Aktion teilgenommen haben“, fasst Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie Wien, die Aktion zusammen.
„Das beweist eine große Portion an Mut, da ein komplettes Rauchverbot so gut wie immer mit Einnahmeneinbußen und Anrainerproblemen einhergeht, wie die Aktion rückblickend gesehen auch gezeigt hat. In diesem Sinne ein großes ,Dankeschön‘ an alle Kolleginnen und Kollegen, die aktiv mitgemacht haben“, so Dobcak.
Temporäres Rauchverbot: Gäste reagierten unterschiedlich
Unterschiedlich waren die Reaktionen der Gäste auf das temporäre Rauchverbot. Einige Besucher beugten sich dem Rauchverbot, andere Gäste stornierten ihre Reservierungen und entschieden sich für ein anderes Lokal, wo es die Möglichkeit zum Indoor-Rauchen gab.
Bei Rauchverbot im Lokal möchten viele Gäste ihre Getränke mit hinaus nehmen. Dies ist aber außerhalb der Schanigartensaison derzeit gesetzlich verboten. „Ohne Tische haben die Gäste aber keine Möglichkeit, die Gläser abzustellen. Natürlich entsteht durch Raucher vor dem Lokal auch ein gewisser Geräuschpegel, da nicht nur Raucher, sondern auch Nichtraucher vor das Lokal wandern. Und weiters gibt es auch im Freien eine gewisse Geruchsbelästigung durch den Zigarettenrauch für die Umgebung, sprich die Anrainer“, so Dobcak.
Öffnung der Schanigärten auch außerhalb der Saison gefordert
Deshalb fordert Gastro-Obmann Dobcak ein umfassendes „Outdoor-Raucherpaket“. „Die Aktion hat gezeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig für faire Rahmenbedingungen rund um das Rauchverbot ab Mai 2018 zu sorgen. Es kann nicht sein, dass unsere Mitglieder für Lärm- und Geruchsbelästigung vor ihrem Lokal verantwortlich gemacht werden. Wir fordern daher eine Anpassung der § 74 und 113 der Gewerbeordnung“, so Dobcak. Die betreffenden Paragrafen regeln die Beschaffenheit der Betriebsanlagen sowie die (Auf-)Sperrstunde.
Ein weiterer Ansatz, um das Problem zu lösen, wäre eine Liberalisierung der Gesetzgebung in Hinblick auf die Schanigartensaison, wie sie die Wirtschaftskammer Wien seit längerem fordert. Denn in Schanigärten könnten die Gastronomen ihren rauchenden Gästen auch außerhalb der Saison ein angenehmes Ambiente bieten.
„Noch ist Zeit – das völlige Rauchverbot tritt ja am 1. Mai 2018 in Kraft. Bis dahin müssen für die Gastronomiebetriebe Rahmenbedingungen gelten, die ihnen ein erfolgreiches Wirtschaften und ihren Gästen ein angenehmes und genussvolles Ambiente ermöglicht. Dafür setzten wir uns vehement ein“, so Gastrovertreter Dobcak.
Weitere Informationen: wko.at