Das Abholen vorbestellter Speisen beim Gastwirt ist ab sofort erlaubt. Zu beachten ist dabei lediglich, dass die Speisen nicht vor Ort im Lokal konsumiert werden und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird. Diese klare und praxisgerechte Regelung konnte nun nach Gesprächen der WKO mit dem zuständigen Gesundheitsministerium und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) erreicht werden.
Frisch gekochtes Essen
„Die Versorgung der Bevölkerung mit frisch gekochtem Essen ist nicht nur ein wichtiges, verbleibendes Standbein für unsere Gastwirte, sondern vor allem auch ein Dienst an der Allgemeinheit“, so Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Viele, vor allem ältere Menschen sind nicht in der Lage, sich ihr Essen selbst zuzubereiten. Die Änderung der Verordnung Covid-19 Maßnahmenverordnung bringt eine große Erleichterung für unsere Betriebe, die von den verfügten Maßnahmen besonders hart betroffen sind. Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten. Nun ist sowohl das Liefern, als auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, so Pulker. Bisher hat das Gesundheitsministerium zwar das Lieferservice erlaubt, das Abholen des bestellten Essens beim Wirt aber derart eingeschränkt, dass es in der Praxis nicht durchführbar war.