Neue Maßnahmen in der Gastronomie

Kürzlich hat die Bundesregierung strengere Maßnahmen angekündigt, um die immer noch steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Einige Maßnahmen gelten bereits seit Sonntag, dem 25. Oktober 2020.

Neue Maßnahmen in der GastronomieGastronomie

  • Besuchergruppen werden mit max. 6 Personen beschränkt, zuzüglich minderjähriger Kinder
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken ist im Inneren wie auch im Freien nur im Sitzen erlaubt (ausgenommen: Würstelstände, Kebabstände, Punschstände und Gastrostände an Märkten)
  • Face-Shields haben sich nicht als ausreichender Schutz bewährt, daher sind sie ab 7. November nicht mehr gestattet
  • Ab mehr als 50 Sitzplätzen ist ein COVID-19-Beaftragter zu bestellen und ein COVID-19 Präventionskonzept umzusetzen
  • Keine Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde

Veranstaltungen

  • Generelle Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, auch in diesem Bereich sind Face-Shields ab 7.November nicht mehr gestattet, sondern es ist ein enganliegender Schutz erforderlich
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist die Verabreichung von Speisen und Getränken (außer Wasser) erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens 3 Stunden erlaubt. Ausnahme: Speisen und Getränke sind zulässig, wenn es der typische Bestandteil der Veranstaltung ist

Seilbahnen

  • Ein Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt auch bei Haltestellen und damit auch im Zugangsbereich von Seilbahnen

Weiter Infos unter www.sichere-gastfreundschaft.at

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