Die Bundesregierung hat die Öffnungsschritte nach dem Lockdown bekanntgegeben für kommenden Montag bekannt gegeben. Der Handel öffnet mit Personenbeschränkung, alle Pflichtschüler und die Maturaklassen kehren in die Klassen zurück, auch Museen dürfen wieder öffnen – allerdings ohne Bewirtung. Hotellerie und Gastronomie müssen noch bis zumindest 7. Jänner geschlossen bleiben, Ski-Gebiete dürfen allerdings mit 24.12. Sicherheitsmaßnahmen öffnen. Drive-In-Konzepte für die Berg-Gastronomie seien möglich, aber nur unter Einhaltung aller Sicherheitskonzepte. Take-away-Angebote sind weiterhin möglich, Punsch-Stände und Weihnachtsmärkte dürfen allerdings nicht aufsperren.
Unterstützungen für Gastronomie und Hotellerie werden adaptiert
Die Kurzarbeit soll bis in den Dezember verlängert werden und zu 100 % möglich sein, der Umsatzersatz für den Lockdown wird zwischen 7. und 31. Dezember statt bisher 80 Prozent dann 50 Prozent ausmachen. Beantragt werden kann dies ab 16. Dezember.
Gastronomie im Detail
- Oberstes Ziel ist es, Zusammenkünfte weiterhin möglichst zu unterbinden.
- Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr möglich.
- Es dürfen aber keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden.
- Lieferservices bleiben ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.
- Vom Betretungsverbot ausgenommen sind weiterhin Betriebsrestaurants und Kantinen für Betriebsangehörige sowie Gastronomiebetriebe in Kranken- und Kuranstalten, Altenpflege und Behindertenheimen, Schulen und Kindergärten.
Beherbergungsbetriebe im Detail
Erlaubt ist weiterhin z.B. die Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen.
Das Betretungsverbot von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben gilt nicht, wenn Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht werden.
Veranstaltungen
Zusammenkünfte und Unternehmungen sind weiterhin untersagt.
Quelle: www.sichere-gastfreundschaft.at