Neuer Ausfallsbonus für Unternehmen  

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Neuer Ausfallsbonus für Unternehmen   Bis zu 60.000 Euro sollen Unternehmer mit dem neuen Ausfallsbonus pro Monat lukrieren können.
Bis zu 60.000 Euro sollen Unternehmer mit dem neuen Ausfallsbonus pro Monat lukrieren können.

Die Bundesregierung hat kürzlich die Wirtschaftshilfen für von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen um einen Ausfallsbonus ergänzt. Er soll allen Unternehmen zukommen, die einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent erleiden. Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II umfasst der Ausfallsbonus ab Jänner 2021 sowohl einen direkten Zuschuss als auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung. Über FinanzOnline kann damit seit dem 16. Februar eine Liquiditätshilfe von bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragt werden.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40 Prozent. Dieser wird im Vergleich Monatsumsatz 2019 zu Monatsumsatz 2021 ermittelt.
  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzrückganges, davon 15 Prozent bzw. die Hälfte als Ausfallsbonus, sowie 15 Prozent bzw. die Hälfte als Vorschuss auf Fixkostenzuschuss II
  • Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro. Davon werden maximal 30.000 Euro als Zuschuss sowie maximal 30.000 Euro als Vorschuss auf den  Fixkostenzuschuss II ausbezahlt
  • Die Beantragung erfolgt wie beim Umsatzersatz über FinanzOnline und ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, erstmals mit 16. Februar 2021
  • Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst ohne Steuerberater erfolgen.
  • Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages.
  • Unternehmen, die den Ausfallsbonus beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II stellen. Daneben soll es auch die Möglichkeit geben, ohne Vorschuss nur den Zuschuss zu beantragen (ohne FKZ II-Antrag).
  • Für große Unternehmen steht alternativ das Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Nähere Infos dazu bekommt man bei der Wirtschaftskammer oder bei einem Steuerberater.

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