Viele Ernährungsmythen stammen aus einer Zeit, in der nicht jeder einen Kühlschrank zuhause hatte oder das Trinkwasser oft mit Keimen verunreinigt war. Daher sind bestimmte Tipps wie „zu Kirschen soll man kein Wasser trinken“ oder „Pilzgerichte darf man nicht wieder aufwärmen“ veraltet und stimmen so einfach nicht mehr. Pilze sollten so frisch wie möglich in der Küche verwendet und immer kühl gelagert werden, da das Pilzeiweiß sehr leicht verderblich ist. Stark verdorbene Pilze können daher nach Fisch riechen und dürfen nicht mehr verarbeitet werden. Verdorbene Pilze sind noch immer die Hauptverursacher für „unechte Pilzvergiftungen“. Bleibt von frisch bereiteten Pilzgerichten etwas übrig, so können diese bedenkenlos am nächsten Tag gegessen werden. Nur sollte das Gericht nach der Zubereitung rasch heruntergekühlt werden, denn Pilze sind besonders heikel. Vorausssetzung ist auch, dass das „Pilzrestl“ im Kühlschrank aufbewahrt wird, da Wärme und Luft (Sauerstoff) das Essen sonst verderben lassen. Das Pilzgericht muss am nächsten Tag gut erhitzt werden, um mögliche Keime abzutöten, Pilzgifte bilden sich dabei aber nicht. Wer also sein Schwammerlgulasch aus selbst gesammelten Pilzen über Nacht am Küchenherd vergisst, der sollte das Ganze besser entsorgen und nicht mehr essen.
Inhaltsverzeichnis
Hof&Markt
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