Die Mitarbeitersuche im Gastgewerbe ist seit jeher ein Problem, das viele Betriebe betrifft und jetzt in Coronazeiten aktueller ist denn je. Doch wer die besten Leute für seinen Betrieb haben möchte, der sollte einige Dinge beachten – schon um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Außerdem: Wenige Fehler machen so viel Ärger und können so viel Geld kosten wie eine falsche Personalauswahl. GASTRO hat daher die wichtigsten Tipps für Unternehmer zusammengestellt.
Diskriminierungsfalle
Bei Stellenausschreibungen stolpern viele schon in die ersten Fußangeln, denn eine Klage wegen Diskriminierung hat man heute schnell am Hals: Es darf nämlich niemand aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung diskriminiert werden. Bedeutet: Stelleninserate müssen geschlechtsneutral formuliert werden. Es darf also kein „Koch“ oder keine „Kellnerin“ gesucht werden, sondern „Koch/Köchin“, „Reinigungskraft (m/w), „Masseur*in“, „Rezeptionist_in“ oder „KellnerIn“. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich übrigens der Zusatz „d“ für „divers“, also etwa die Formulierung „Koch (m/w/d)“ noch nicht verpflichtend. Gleichermaßen darf auch kein Mitarbeiter bis maximal 40 Jahren gesucht werden und über den Hinweis „keine Ausländer“ oder „keine Moslems“ braucht man ohnehin kein Wort zu verlieren.
Zweite wichtige Regel: Seit rund zehn Jahren sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestgehalt zu machen. Diese Angabe verweist daher in der Regel auf das für diese Position vorgesehene KV-Gehalt, häufig mit dem Hinweis auf eine „marktkonforme Überzahlung je nach Ausbildung, Erfahrung und Vordienstzeiten“. Wobei es natürlich Sinn macht, Benefits wie eine besonders großzügige Entlohnung, freie Kost und Logis, luxuriöse Mitarbeiterunterkünfte, etc. anzuführen, um den Job potentiellen Interessenten schmackhaft zu machen. Darüber hinaus: Beschreiben Sie, worauf es bei dem Job wirklich ankommt und sparen Sie sich Allgemeinplätze wie „Hands-on-Mentalität“, die in Wahrheit nichts aussagen, aber aus unerfindlichen Gründen zu Lieblingsfloskeln der HR-Branche geworden sind.
Vorsicht bei Absagen
Achtung auch bei Absagen auf Bewerbungen, die eigentlich ein Akt der Höflichkeit sind, aber gesetzlich nicht verlangt werden. Im Zweifelsfall sollte man dazu immer eine möglichst neutrale, unverdächtige Formulierung wählen, die dem abgewiesenen Interessenten keine Chance auf eine Klage wegen Diskriminierung gibt. Niemals also angeben, dass ein Bewerber zu alt sei, dass man keine Frau mit Kopftuch wolle, etc. „Vielen Dank für Ihre Bewerbung, aber wir haben uns in der Auswahl für Bewerber entschieden, die unseren Kriterien noch besser entsprechen. Wir wünschen Ihnen für Ihre weitere Stellensuche trotzdem viel Erfolg“, ist etwa ein Klassiker. Ähnliche Musterformulierungen findet man im Internet zuhauf.