Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch soll bis Mitte 2023 in Kraft treten. Sie gilt in einem ersten Schritt für die Gemeinschaftsverpflegung – beispielsweise für Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen oder Betriebe. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ging aktuell in Begutachtung. Auch eine freiwillige Kennzeichnung in der Gastronomie muss künftig nachgewiesen werden. „Unser gemeinsames Ziel ist mehr Transparenz am Teller“, betonen Gesundheitsminister Johannes Rauch und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Totschnig weiter: „86 Prozent der Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Derzeit ist es aber oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu erkennen. Das ändern wir jetzt! Wenn man sich in der Kantine ein Rindsgulasch oder einen Kaiserschmarren bestellt, werden die Gäste künftig wissen, woher das Fleisch oder die Eier kommen. Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung als erster Schritt ist ein wirksamer Hebel, da in diesem Bereich täglich eine große Menge an Speisen über die Theken geht. In einem zweiten Schritt wird die Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln folgen. So erreichen wir nicht nur mehr Transparenz für die Konsumenten, sondern unterstützen auch unsere bäuerlichen Familienbetriebe.“
Positive Reaktion der Branche
Manfred Ronge, Präsident des Dachverbands der Österreichischen Gemeinschaftsverpfleger: „Die österreichischen Gemeinschaftsverpfleger stehen der Herkunftskennzeichnung sehr positiv gegenüber. Durch den intensiven Dialog mit den verantwortlichen Ministerien wurde eine Verordnung geschaffen, die für Großküchen machbar ist und unsere Pionierarbeit zum Thema österreichische Wertschöpfung und regionale Lebensmittel unter Beweis stellen wird. Letztendlich freuen wir uns aber weiterhin, die Konsumenten aller Alters- und Bevölkerungsschichten mit gutem, regionalem Essen verantwortungsvoll versorgen zu dürfen.“
Ein besonderes Augenmerk wurde auf praktikable Lösungen bei der Herkunftsbezeichnung gelegt. Großküchen können die Auslobung nach „EU“ oder „Nicht-EU“ oder „Herkunftsland“ bzw. „Region“ durchführen. Diese Form der Kennzeichnung praktizieren österreichweit schon jetzt 450 Betriebe, etwa im Rahmen des Projekts „Gut zu wissen“. Es besteht aber auch die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres, zum Beispiel: „Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 % aus Österreich, zu 30 % aus der EU und zu 20 % aus Nicht-EU-Ländern“. Eine ähnliche Regelung für Großküchen gibt es auch im Bio-Bereich.
Verpflichtende Standards bei Kennzeichnung auch in Gastronomie
Ein wichtiger Schritt ist nach Aussagen der Minister auch in der Gastronomie gelungen. Jede freiwillige Angabe, auch abseits von Milch, Fleisch und Eiern müsse nun nachgewiesen werden. Dabei gehe es vor allem um Schutz von Konsumenten vor Täuschung, (z.B. Werbung mit regionalen Eierschwammerln, in Wahrheit Einkauf von Ware aus Litauen). Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, hätten sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung schaffe die Bundesregierung Rechtssicherheit sowohl für Lebensmittelbehörden als auch für Gastronomen.