Mit der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes werden Investitionsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium weitere Infos zur Neuordnung dieser Tourismusförderung veröffentlicht.
Ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit zeigt sich insbesondere an der Weiterentwicklung des Investitionszuschusses, der zukünftig als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet wird und in Kombination mit dem geförderten Kredit beantragt werden kann. Der Nachhaltigkeitsbonus beträgt bis zu 7% des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition und wird für Ausgaben, die eine der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit betreffen, vergeben. Förderungsfähig sind etwa Investitionen zur Umwelt- und Ressourcenschonung (z.B. thermische Sanierungen, Umstieg des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger, Bodenentsiegelungsmaßnahmen), in attraktive Unterkünfte oder Kinderbetreuungseinrichtungen für Beschäftigte, in Maßnahmen zur Aktivierung von Leerstand oder in Digitalisierung (z.B. Verbesserung der IT- und Cybersecurity, digitale Transformation von Verkaufs- und Vertriebsprozessen).
Auch Betriebsübergaben werden durch die Verbreiterung bewährter Förderungsinstrumente zusätzlich unterstützt. So greift die Jungunternehmerförderung, bei der Investitionen mittels Zuschuss’ unterstützt werden, künftig auch bei Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Außerdem werden Unternehmensstabilisierungen zur Vorbereitung von Betriebsübernahmen durch Familienmitglieder oder langjährige Beschäftigte erleichtert.
„Unser Ziel ist es, Österreich mit zu einer der nachhaltigsten Tourismusdestinationen der Welt zu machen. Durch treffsichere Investitionsanreize wird die gewerbliche Tourismusförderung wesentlich dazu beitragen, Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.