Einwegpfand: „Jetzt als Rücknehmer registrieren!“

Was Rücknehmer beim neuen Einwegpfandsystem in Österreich beachten müssen.

Advertorial

In weniger als drei Monaten startet das Einwegpfand auf Getränkeeinwegverpackungen. Spätestens jetzt sollten Verkaufsstellen, die die Flaschen und Dosen ohne Rücknahmeautomat zurücknehmen werden, Überlegungen zur Organisation der Rücknahme anstellen. Die beiden Geschäftsführer Monika Fiala und Simon Parth informieren über alle wichtigen notwendigen Schritte für Rücknehmer:

Was ändert sich ab dem 1.1.2025?

Einwegpfand Rücknahme Österreich Monika Fiala und Simon Parth
Beginnend mit 2025 soll eine Sammel­quote von 80 Prozent erzielt werden.

Monika Fiala: Ab Jänner werden in Österreich Getränke in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet. Der Pfandbetrag ist einheitlich € 0,25.

Wer muss die leeren Getränke Verpackungen zurücknehmen?

Simon Parth: Jede Verkaufsstelle, die bepfandete Flaschen und Dosen verkauft, muss diese von Konsumenten auch wieder retournehmen und den Pfandbetrag auszahlen. Bei der manuellen Rücknahme (d.h. ohne Rücknahmeautomaten) müssen jene Verpackungsmaterialien und Füllmengen zurückgenommen werden, die über die Verkaufsstelle in Verkehr gesetzt wurden. Das allerdings Marken- und Sortenunabhängig.

Ein Beispiel dazu: Wird eine Packungsgröße ( z.B. 0,5 Liter PET-Flasche oder 0,25 Liter Dose) an einer Verkaufsstelle verkauft, müssen diese Packungen dort auch wieder zurückgenommen werden, auch von anderen Marken, als an der konkreten Verkaufsstelle erhältlich, natürlich aber nur in den Mengen, die pro Kaufakt üblich sind. Die Verkaufsstelle muss aber KEINE Getränkedosen oder -flaschen in anderen Gebindegrößen (z.B. 1 Liter PET oder 0,33 Liter Dose) zurücknehmen.

Was mache ich mit den gesammelten leeren Verpackungen?

Parth: Die leeren Verpackungen werden in Säcken gesammelt, die von EWP Recycling Pfand Österreich zur Verfügung gestellt werden, wenn man sich registriert hat. Sind die Säcke voll, werden sie plombiert und von Lieferpartnern oder direkt abgeholt, zur Zählstelle gebracht, wo die Verpackungen erfasst werden und die Rückerstattung des Pfandbetrags beauftragt wird.

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Fiala: Ausnahmeregelungen gibt es für Betriebe, die sich an einem hoch frequentierten Standort befinden. Diese können eine alternative gemeinsame Rücknahmestelle definieren. (Bitte beachten Sie die Bedingungen, die Sie auf der Website finden).

Ausnameregelung für „in sich geschlossene Gastronomie“: Gastronomiebetriebe in denen vor Ort konsumiert wird und Getränke nicht mitgenommen werden (zB Restaurant, Kaffeehaus, Club, Diskothek, Bar), müssen den Pfandbetrag nicht weiterverrechnen und sind auch nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Dies ist die einzige Sonderregelung, wo der Pfandbetrag nicht an Konsument:innen weiterverrechnet wird! Diese Ausnahme gilt nicht bei Gastro mit Take away!

ACHTUNG: Der Getränke-Einkauf erfolgt aber IMMER mit Pfandbetrag. Dafür gibt es keine Ausnahme! Um Ihren Pfandbetrag organisiert über die EWP zurückzubekommen, empfehlen wir die Anmeldung als manueller Rücknehmer. Alternativ können Sie die Gebinde selbst bei einem Rücknahmeautomaten retournieren.

Darüber hinaus gibt es noch Sonderregelungen für den Verkauf über Verkaufsautomaten, Essenslieferungen und den Onlinehandel. Bitte sehen Sie diese auf der Website www.recycling-pfand.at

Was ändert sich bei der Verrechnung?

Fiala: Beim Einkauf von Getränken wird der Pfandbetrag hinzugerechnet und beim Verkauf wieder  weiterverrechnet. Der Pfandbetrag muss auf der Rechnung immer separat ausgewiesen werden und darf nicht in die Gesamtsumme eingerechnet werden.

Was muss ich jetzt tun?

Parth: Es ist jetzt höchste Zeit, Überlegungen anzustellen, wie die Rücknahme im Detail organisiert werden soll. Reden Sie mit Ihrem Lieferanten, ob er als EWP-Tarifpartner die vollen Sammelsäcke retour nimmt oder ob die Abholung über die EWP erfolgen soll.

Bitte melden Sie Ihr Unternehmen und die Rücknahmestelle(n) im EWP Portal als Rücknehmer an, unterzeichnen den Rücknehmer Vertrag. So können so die kostenfreien Sammelsäcke und Plomben bestellen.  Informieren Sie sich auch aktuell auf www.recycling-pfand.at. Dort finden Sie nicht nur das Registrierungsportal sondern auch detaillierte Informationen und Webinare.

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