Warum die Auszeichnungspflicht für Allergene und Zusatzstoffe in der Gastronomie Sinn macht: Eine Million Österreicher leidet unter irgendeiner Form von Pollenallergie. Ein unterschätztes und von Nichtallergikern kaum wahrgenommenes Thema sind Kreuzallergien. Für Pollenallergiker ist es daher wichtig zu wissen, welche Kreuzallergene in welchen Lebensmitteln enthalten sind.
Kreuzallergien auf Nahrungsmittel können bei Bestehen anderer Allergien wie beispielsweise einer Pollenallergie auftreten (pollenassoziierte Lebensmittelallergie). Dabei reagiert das Immunsystem auch auf bestimmte Lebensmittel, deren Inhaltsstoffe ähnlich wie die in Pollen sind und daher vom Immunsystem verwechselt werden.
Hier eine Auflistung der möglichen Kreuzallergien:
Gräser- und Getreidepollen ergeben eine mögliche Kreuzallergie mit: Erdnuss, Soja, Erbse, Bohne, Linse, Tomate, Banane, Melone, Mango, Cashewnuss, Pistazie, Getreidemehle und -produkte, Lupinenmehl
Baumpollen (Birke, Hasel, Erle, Buche) ergeben eine mögliche Kreuzallergie mit: Hasel-, Wal-, Para- und Cashewnuss, Mandel, Apfel, Birne, Pfirsich, Nektarine, Kirsche, Zwetschge, Kiwi, Marille, Karotte, Sellerie, Tomate, Soja, Anis, Fenchel, Kümmel, Koriander, Petersilie, Dill, Basilikum, Oregano, Chili
Kräuterpollen ergeben eine mögliche Kreuzallergie mit: Sellerie, Karotte, Fenchel, Artischocke, Tomate, Paprika, Kamille, Anis, Kümmel, Koriander, Curry, Petersilie, Knoblauch, Basilikum, Oregano, Pfeffer, Muskat, Zimt, Ingwer, Sonnenblumenkerne
Dieser Auflistung der Kreuzallergene beinhaltet viele versteckte Allergene wie beispielsweise Nüsse, Soja und Lupine. Die korrekte Auszeichnung ermöglicht es Pollenallergikern, auf diese versteckten Allergene zu verzichten, und ist somit für viele Menschen eine echte Erleichterung.
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