AKTUELL – Allergene – ab morgen drohen strafen

Für die Wiener Wirte wird es ab morgen, 1. April (… und das ist kein Aprilscherz), ernst: Die Schonfrist  in puncto Allergen-Kennzeichnungspflicht hat ein Ende. Das Wiener Marktamt kündigt Strafen an. Kritik an den frühen Strafen kommt aus der Wiener Wirtschaftskammer.

Allergene Strafen„Also, jetzt hier schon wieder mit der Keule der Strafe zu drohen, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, weil wir grundsätzlich eine Übergangsfrist von einem Jahr ausgemacht haben“

zeigt sich Peter Dobcak, der Obmann der Wiener Wirte, überrascht.  

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Seit 13. Dezember 2014 müssen 14 Allergene in den Speisekarten ausgewiesen werden, alternativ besteht die Möglichkeit der mündlichen Information durch geschulte Mitarbeiter. Grund für die Kennzeichnungspflicht ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2011. Bei zehn bis zwanzig Prozent der Betriebe klappt laut dem Erhebungen des Marktamtes die Kennzeichnung noch nicht. Vor allem bei Zustelldiensten, sagt Alexander Hengl vom Wiener Marktamt. „Wenn man sich da die Lieferkarten anschaut, da müssten die Allergene auch drinnen stehen – und da passt es zum größten Teil halt leider nicht“, so Hengl. Seit 13. Dezember wurden in Wien 1.984 Kontrollen durchgeführt. Nach einer schriftlichen Verwarnung soll ab morgen gestraft werden. „Jene, die trotz Kontrollbericht weiterhin nichts damit anfangen wollen, naja, da muss man dann irgendwann Anzeigen erheben“, sagt Hengl. Als Folge einer Anzeige wird eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe die magistratischen Bezirksämter festlegen. Im Schnitt kommt die Strafe laut Marktamt auf 250 bis 350 Euro.

 

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