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Allergenkennzeichnung: Konkrete Hilfe vor Ort

Auch wenn bislang sehr viel informiert und geschult wurde, bereitet die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) mancherorts noch immer Kopfzerbrechen. Die seit 13. Dezember 2014 bestehende Pflicht zur Kennzeichnung der 14 Hauptallergene auch bei unverpackten Lebensmitteln stellt sich für zahlreiche Betriebe als ein Buch mit sieben Siegeln dar. Die Mitarbeiterschulung, die Dokumentation der Daten und das Erstellen der Speisekarten ist schließlich ein beträchtlicher Mehraufwand, den es parallel zum Tagesgeschäft zu bewältigen gilt.

Mit Know-how im Allergene Management

Allergenkennzeichnung Hilfe vor Ort allergen-beraterin
Verena Strasser: „Mit der entsprechenden Aufbereitung verliert die Allergenverordnung ihren Schrecken“

Mit ihrem Know-how unterstützt die Tiroler Biologin Dr. Verena Strasser im Allergene-Management. Sie schult die Mitarbeiter vor Ort und bietet direkt in den Betrieben Workshops an. Nach dem Inspizieren der Lager- und Warenbestände stellt Strasser fest, in welchen Produktbereichen Handlungsbedarf ist.

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Auf den seitens der Prüfbehörden in Aussicht gestellten „milden Blick, verbunden mit einer Schonfrist“ sollte man sich besser nicht verlassen. Immerhin kann die Folge einer nicht eingehaltenen Informationspflicht eine existenzbedrohende Strafe von bis zu 50.000 Euro sein. Mehr Infos unter www.derbogner.at
Kontakt: Verena Strasser, 0680 2447616

 

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