Mit 13. Dezember 2014 tritt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, wonach in Restaurants und Hotels bei allen Gerichten jene Zutaten dokumentiert werden müssen, die Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können.
Dank intensiver Verhandlungen und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen dem Fachverband Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich und dem für die Umsetzung zuständigen Bundesministerium für Gesundheit konnten die schlimmsten „Nebenwirkungen“ der Allergen-Verordnung bei der nationalen Umsetzung abgeschwächt werden. Wichtigste Erleichterung durch die Verhandlungen der WKÖ: Die Gastronomen dürfen auch mündlich – und nicht nur, wie ursprünglich von der EU vorgesehen, schriftlich – ihre Gäste über mögliche Allergene informieren.
Mündliche Allergeninformation: „Tolle Errungenschaft“
„Die Regelung ist generell für die Gastronomen ein extrem großer, bürokratischer Zusatzaufwand zu ihrer Haupttätigkeit, dem Bewirten von Gästen. Dass die Gastronomen in Zukunft – wie es bisher ja auch gut funktioniert hat – weiter mündlich informieren dürfen, ist eine tolle Errungenschaft. Damit kann der Gastronom die für ihn passende Informationsvariante – also schriftlich oder mündlich – wählen“, freut sich Josef Bitzinger, selbst Gastronom und ranghöchster Interessenvertreter der Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien.
Um die neue EU-Verordnung richtig umzusetzen, werden die Gastronomen von der Wirtschaftskammer unterstützt. So veranstaltet die Wirtschaftskammer Wien – zusätzlich zur telefonischen Beratung – zahlreiche Schulungen für die Mitgliedsbetriebe. Die Fachgruppe Gastronomie hat bisher zwei Schulungen mit 200 Personen abgehalten, heuer folgen noch vier Schulungen mit zirka 400 Personen. Die Fachgruppe Kaffeehäuser hat bereits vier Schulungen mit 380 Personen durchgeführt, weitere zwei Schulungen mit zirka 200 Personen sind heuer noch fix geplant.
Eigene Broschüre für Kaffeehäuser
Fachgruppenobmann Berndt Querfeld, dem das Thema besonders am Herzen liegt, hat für die Wiener Kaffeesieder eine eigene Broschüre zum Thema erstellt, die in klaren Worten das komplexe Thema erörtert und die auf der Homepage der Fachgruppe Kaffeehäuser Wien gratis zum Download zur Verfügung steht: https://wko.at/wien/kaffeehaeuser
Auch die Wiener Hotellerie ist von der Kennzeichnungspflicht betroffen – Stichwort Frühstücksbuffets – und so hat die Fachgruppe Hotellerie der Wirtschaftskammer Wien bereits zwei Schulungstermine mit 200 Teilnehmern veranstaltet.
Als besondere Serviceleistung hat die Wirtschaftskammerorganisation mit einer österreichweiten Online-Rezeptplattform ein kostenloses Tool für Betriebe entwickelt, mit dem die Erfassung der Zutaten und die Dokumentation der darin enthaltenen informationspflichtigen Allergene ganz einfach gemacht wird. Gastwirte können hier ihre verwendeten Zutaten eingeben, und das Programm findet dazu die entsprechenden Allergen-Informationen. Die Zutatenlisten mit den entsprechenden Allergen-Informationen können gespeichert bzw. ausgedruckt werden und sind damit gleichzeitig eine geeignete Dokumentation im Sinne der Allergeninformations-Verordnung. „Als Gastronom hat man wenig Zeit für viel administrative Arbeit. Mit diesem kostenlosen Service können wir den Gastronomen hoffentlich das Leben ein bisschen erleichtern“, so Bitzinger.
Weitere Informationen: https://wko.at/wien/gastronomie