Privatzimmervermietern fehlt seit Monaten die Geschäfts- und damit die Lebensgrundlage. Um Zimmervermieter im Tourismus wie auch in der Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, wird der Ausfallsbonus nun erweitert. Bisher waren nur Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, anspruchsberechtigt. Ab 19. April können weitere touristische Zimmervermieter, wie auch Urlaub am Bauernhof Betriebe oder Wein-, Mostbuschenschanken und Almausschank-Betriebe mit Zimmern diese Förderung bei der Agrarmarkt Austria (AMA) beantragen.
Der Ausfallsbonus beträgt 15 Prozent, für die Monate März und April wird der Zuschuss auf 30 Prozent verdoppelt. Gewerbliche und sonstige touristische Vermieter erhalten einen Zusatzbonus von 10 Prozent Zuschuss, weil sie bislang von diesen Hilfen ausgenommen waren.
Ausfall muss mindestens 40 Prozent betragen
Um den Ausfallsbonus in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz bzw. Betriebsstätte des Antragstellers in Österreich ist und für die angeführten Umsätze die vorgeschriebene Tourismusabgabe (Ortstaxe, Nächtigungsabgabe) entrichtet wurde. Die Förderung ist mit 15.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt.
[ap_tagline_box tag_box_style=“ap-bg-box“]Nähere Informationen stehen in Kürze auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.
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