Brau Union passt Logistikverträge an: Mehr Fairness für Getränkepartner nach Kartellverfahren

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Österreichs führender Brauereikonzern, die Brau Union, hat im Rahmen eines Kartellverfahrens eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) abgegeben. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit den Logistikpartnern neu zu gestalten und kartellrechtliche Bedenken auszuräumen. Die überarbeiteten Verträge sollen einen fairen Wettbewerb im Getränkemarkt gewährleisten.

Gestärkte Unabhängigkeit für Logistikpartner

Die neuen Vereinbarungen zielen darauf ab, die Eigenständigkeit der Logistikpartner zu stärken. Diese können künftig ihr Produktsortiment, ihr Verkaufsgebiet und ihre Kundenbasis selbst bestimmen. Es entfallen Informationspflichten gegenüber der Brau Union bezüglich des Eigengeschäfts, und Exklusivitätsanforderungen gehören der Vergangenheit an. Die Partner dürfen ihre Getränke frei beziehen und verkaufen, ohne Abwerbeverbote oder unzulässige Kontrollen. Auch wettbewerbssensible Informationen werden nicht mehr verlangt. Zudem ist es den Logistikpartnern gestattet, Dienstleistungen für Konkurrenzunternehmen der Brau Union zu erbringen. Drohungen oder direkte/indirekte Sanktionen bei Nichteinhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sind ausgeschlossen.

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BWB begrüßt rasche Fortschritte

Die BWB-Chefin sieht in diesen Anpassungen einen wichtigen Erfolg des Verfahrens. Die Sicherstellung von Fairness für die Zukunft sei besonders relevant für alle Marktteilnehmer, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen.

Nach der Verpflichtungserklärung der Brau Union reduziert die BWB ihre Forderung nach einer Geldbuße wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und Verstoßes gegen das Kartellverbot auf den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis 31. Juli 2025.

Potenziell hohe Geldbuße im Raum

Die Angelegenheit ist brisant, da eine erhebliche Geldbuße im Raum steht. Die Obergrenze für Kartellstrafen beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes. Sollte die Brau-Union-Muttergesellschaft Heineken mithaften, würde der gesamte Konzernumsatz von zuletzt rund 34 Milliarden Euro als Bemessungsgrundlage dienen. Heineken selbst ist jedoch nicht von den Ermittlungen betroffen und hat laut BWB keine Verstöße begangen.

Das seit Anfang 2025 laufende Verfahren am Kartellgericht untersucht die Geschäftsbeziehungen der Heineken-Tochter Brau Union zu ihren österreichischen Getränke-Logistikpartnern. Es geht um die Frage, ob wirtschaftlicher Druck auf die Lieferanten ausgeübt wurde. Die BWB hatte eine „Einflussnahme auf die Aktivität der unabhängigen Getränkehändler“ durch den Braukonzern festgestellt.

Die Brau Union hatte bereits vor Gericht angekündigt, ihre Verträge mit den 35 Logistikpartnern zu aktualisieren, um die Kritikpunkte der BWB zu adressieren. Als Marktführer in Österreich kontrolliert die Brau Union, zu der Marken wie Gösser, Zipfer, Kaiser und Edelweiss gehören, rund die Hälfte des hierzulande produzierten Bieres.

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