Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer (AK) muss das Kreditkartenunternehmen Card Complete unzulässige Gebühren zurückzahlen. Betroffen sind Nutzer von Card-Complete-Kreditkarten (Visa, Mastercard, Diners Club), die Transaktionen in Fremdwährungen getätigt haben, wie es beispielsweise bei Reisen oder Online-Einkäufen im Ausland der Fall ist.
Doppelverrechnung als unzulässige Praxis
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Praxis von Card Complete, eine doppelte Gebühr für Fremdwährungstransaktionen zu verrechnen, als intransparent und somit unzulässig eingestuft. Das Unternehmen hatte nicht nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 bzw. 1,65 Prozent des Zahlungsbetrags verrechnet, sondern zusätzlich von einem ungünstigeren Wechselkurs profitiert. Diese Doppelbelastung wurde bei Diners Club ab dem 1. März 2015 und bei Visa- sowie Mastercard-Kreditkarten ab dem 1. August 2018 angewendet.
So erhalten Kunden ihr Geld zurück
Card Complete hat nach der Einigung mit der AK ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, über das betroffene Kunden ihre Ansprüche geltend machen können. Die Frist für die Rückforderung endet am 1. August 2026. Die Rückerstattung erfolgt entweder als Gutschrift auf das Kartenkonto oder als Überweisung auf ein Girokonto. Die Arbeiterkammer stellt auf ihrer Webseite ebenfalls weiterführende Informationen und einen Musterbrief zur Verfügung, der auch für Forderungen gegenüber anderen Kartenfirmen genutzt werden kann.






