- Frühzeitige Planung
- Bedarf an Saisonarbeitskräften für die kommende Saison ermitteln
- Saisonzeiten und Personalbedarf genau definieren
- Informationen zur aktuellen Verordnung einholen
- Eckpunkte der Saisonkontingentverordnung prüfen (z. B. Kontingentgrenzen, Überziehungsrahmen)
- Besondere Regelungen für Arbeitskräfte aus Westbalkan-Staaten beachten
- Fristen beachten
- Antragsstart für Saison 2025/2026 ab 1. November 2025
- Rechtzeitig vor Beginn der Saison Antrag stellen, um Verzögerungen zu vermeiden
- Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
- Betriebsdaten und Nachweise zur Personalplanung bereithalten
- Nachweise über die Notwendigkeit der Saisonarbeitskräfte vorbereiten
- Antrag korrekt ausfüllen
- Alle Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen
- Angaben zu gewünschten Kontingenten und Zeiträumen präzise angeben
- Besonderheiten für Westbalkan-Kontingent berücksichtigen
- Separate Antragstellung für das Kontingent aus Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina
- Einhaltung der jährlichen Obergrenze von 2.500 Arbeitskräften sicherstellen
- Überprüfen und Einreichen
- Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
- Antrag fristgerecht bei der zuständigen Behörde einreichen
- Nachverfolgung
- Bestätigung des Antrags abwarten
- Bei Rückfragen oder erforderlichen Nachbesserungen schnell reagieren
- Umsetzung im Betrieb
- Saisonarbeitskräfte rechtzeitig einplanen und einarbeiten
- Qualitätssicherung und Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben gewährleisten
- Dokumentation und Berichtspflichten
- Alle relevanten Unterlagen und Nachweise aufbewahren
- Eventuelle Berichte oder Nachweise gegenüber Behörden fristgerecht einreichen







