Datenschutz-Grundverordnung: Tipps vom Steuerberater

Datenschutz-Grundverordnung Tipps vom Steuerberater
Mag. Heinz Harb, Geschäftsführer bei LBG Österreich, rät: Arbeiten im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung sollten für eine effiziente Datenorganisation genützt werden.

Ab 25. Mai gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) innerhalb der EU. Mag. Heinz Harb, Geschäftsführer bei der Steuerberatungsgesellschaft LBG Österreich, hat Tipps für die richtige Umsetzung parat.

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der verantwortlichen Unternehmen EU-weit vereinheitlicht. Die neuen Bestimmungen gelten ab 25. Mai 2018.

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Bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen sind drei wesentliche Kernbereiche zu beachten:

  • Rechtsfragen rund um den Datenschutz
  • Betriebswirtschaftliche Fragen rund um eine geordnete kaufmännische Organisation im Unternehmen
  • Fragen der IT-Organisation und Datensicherheit

Die Bestimmungen sind sehr ernst zu nehmen, und Österreichs Unternehmen strengen sich an. Panikmache durch Androhung von Millionenstrafen ist aber fehl am Platz. Österreich hat sich daher für den Weg „Verwarnen statt sofort zu strafen“ entschieden. LBG Österreich Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung hat für Unternehmer einen praktischen Überblick zur DSGVO zusammengestellt.

Nähere Details zum Thema: Datenschutz ab 25.5.2018 – LBG informiert

LBG Österreich ist mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 30 Standorten eine österreichweit führende Steuerberatungsgesellschaft mit einer Vielfalt an beratenen Branchen. Ein Schwerpunkt liegt in der steuerlichen Beratung von Familienunternehmen in der Hotellerie, Gastronomie und der Freizeitwirtschaft.

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