GASTRO: Die Ladeinfrastruktur im Tourismus ist ein hochaktuelles Thema für Hoteliers. Die gesetzliche Regelung unterscheidet sich hier in den österreichischen Bundesländern. Zudem ist es auschlaggebend, ob Parkplätze in das Wohnung- und Miteigentumsgesetz fallen. Welche Unterschiede gibt es hier, also welche Regeln gelten für wen?
Reinhardt: Die Ladeinfrastruktur im Tourismus ist ein hochaktuelles Thema für Hoteliers. Zum Teil gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen bzw. Bauvorschriften, die sich nach Bundesland unterscheiden. Außerdem ist es auschlaggebend, ob Parkplätze in das Mietrechts- oder Eigentumsgesetz fallen. Im Mietrecht und in Wohnungseigentümergemeinschaften spielen überwiegend österreichweit gleiche Regelungen ein Rolle. Als Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) konnten wir hier einige Erleichterungen erwirken, die sich positiv für Bewohner auswirken und Stolpersteine bei der Verkehrswende aus dem Weg räumen. Im Tourismus entstehen überwiegen Ladestellen für E-Fahrzeuge, etwa auf hoteleigenen Parkplätzen oder in Hotelgaragen. Dabei stehen betriebliche Erfordernisse beziehungsweise Angebote für Gäste im Vordergrund, die von den Betrieben getroffen werden können. Zunächst sind die Eigentumsverhältnisse an den Parkplätzen sowie den Flächen, an denen bauliche Maßnahmen durchgeführt werden – etwa Verlegung von Stromleitungen vom Parkplatz zum Zählerraum, Installation eine Wallbox an der Wand etc. – zu machen. Befindet sich die gesamte Tiefgarage einschließlich aller Parkplätze im Eigentum des Hotelbetreibers, so ist es in rechtlicher Hinsicht relativ unproblematisch diese mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Wird die Ladestation vor dem Hotel an einer öffentlichen Straße errichtet, so ist zusätzlich eine straßenbehördliche Genehmigung einzuholen. Jede E- Ladestation ist eine elektrische Anlage, die nach verbindlichen Sicherheitsbestimmungen (ÖNORMEN) von einer zertifizierten Elektrofachfirma anzuschließen, zu überprüfen und zu dokumentieren ist.
GASTRO: Immer mehr Gästen ist „Green Tourism“ ein Begriff – Elektromobilität kann ein Plus und klarer Vorteil sein. Welche Möglichkeiten gibt es hier genau, E-Mobilität umzusetzen und welche Vorteile ergeben sich für Hoteleigentümer?
Reinhardt: Ohne ein expliziter Tourismusexperte zu sein, fällt mir in erster Linie der Imagefaktor ein, denn bereits die Möglichkeit ein E-Auto bei einem Hotel oder Restaurant aufladen zu können, kann ein Unterscheidungsmerkmal zum Mitbewerb sein. Viele Hotelbetriebe installieren bereits moderne E-Ladesäulen auf ihren Parkplätzen und es ist breit akzeptiert, dass die Inanspruchnahme auch abgegolten wird. Zukünftig, so denke ich, wird es eine ähnliche Selbstverständlichkeit sein, dass ein Gast sein E-Auto im Hotel laden kann, wie es heute beispielsweise WLAN bereits ist. Kostenfreiheit (wie bei WLAN) wird es eher nicht sein, da die abgegebenen Energiemenge wesentlich größer ist.
GASTRO: Welche Förderungen gibt es für Hoteliers, die mit dem Gedanken spielen, ihre Elektromobilität unabhängig von gesetzlichen Regelungen auszubauen?
Reinhardt: Alle aktuellen Förderungen für die Installierung von E-Ladestellen für (Hotel-)Betriebe sind nicht an spezielle Anwendungen gebunden und können von Hotels oder Restaurants genauso in Anspruch genommen werden. Informationen über E-Mobilitätsförderungen für Betriebe und Gemeinden finden Sie auf der Website des BEÖ www.beoe.at/foerderungen
Weiterführende Informationen und Beantragung läuft über www.umweltfoerderung.at
Außerdem gibt es eine sehr informative Broschüre der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zum Thema E-Mobilität im Tourismus. www.wko.at/branchen/tourismusfreizeitwirtschaft/elektromobilitaetimtourismus.pdf