Das Gesundheitsministerium hat die COVID-19 Einreiseverordnung, die am 19. Mai um 0 Uhr in Kraft getreten sind, veröffentlicht. Dreh- und Angelpunkt auch dieser Verordnung ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung. Kinder ab einem Alter von 10 Jahren müssen getestet werden, darunter zählt der Immunitätsstatus der Eltern bzw. der Aufsichtsberechtigten.
Neu ist nun, dass eine Einreise aus Ländern mit niedriger Inzidenz auch ohne Quarantäne möglich ist. Dies gilt für die meisten europäischen und einige weitere Länder. Voraussetzung ist, dass man in den letzten 10 Tagen ausschließlich in diesen Ländern oder Österreich aufgehalten hat. Zu diesen Ländern gehören etwa alle Nachbarländer wie Italien, Slowenien, Deutschland, die Schweiz, Tschechien oder Ungarn, aber auch Frankreich, Spanien, Portugal oder Irland. Ebenso auf dieser Liste befinden sich Staaten wie Israel, Australien, Neuseeland, Singapur oder Südkorea.
Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern
Bei Ländern wie Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern entfällt mit 19. Mai 2021 für Geimpfte oder Genesene die Verpflichtung zur Quarantäne. Getestete Personen (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden/ Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) müssen wie bisher zusätzlich eine zehntägige Quarantäne antreten, aus der sie sich nach fünf Tagen freitesten können.
Weiterhin untersagt bleibt indes – zumindest aus touristischen Gründen – die Einreise aus Staaten wie Indien, Brasilien, den USA oder Großbritannien.
Welcher Tourist nimmt eine Quarantäne in Kauf?
„Es ist natürlich erfreulich, dass nun in viele Länder der EU viel einfacher gereist werden kann und die Gäste vice versa zu uns kommen können. Andererseits ist es enttäuschend und schwierig, dass ganz wichtigen Herkunftsländern, wie den USA, Großbritannien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Einreise komplett untersagt ist“
kommentiert Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, die aktuelle Regelung.
Und auch Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie, sieht noch einige Probleme:
„Auch Gäste aus für Österreich wichtigen Herkunftsmärkten, wie etwa den Niederlanden oder Schweden, müssen trotz Tests bei der Einreise eine Quarantäne antreten. Diese kann ab Tag 5 nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis zwar beendet werden, aber: Welcher Tourist nimmt denn bei einem Urlaub eine solche Quarantäne in Kauf?“
Nähere Info: www.bmeia.gv.at