Advertorial
Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen verkauft, muss diese mit einigen Ausnahmen auch zurücknehmen. Der überwiegende Teil der Gebinde wird über das dichte Rücknahmeautomatennetz zurückgegeben, kleine Verkaufsstände wie Kantinen, Schnellimbisse, Trafiken oder Bäckereien müssen nur verkaufsübliche Menge zurücknehmen und werden durch die regelmäßige Abholung der zurückgenommenen Gebinde durch Recycling Pfand Österreich bestmöglich unterstützt. „Wir empfehlen auch zu prüfen ob für den eigenen Betrieb Sonderregelungen anwendbar sind. Die Verordnung sieht Ausnahmeregelungen z.B. an hoch frequentierten Plätzen, oder bei sogenannter ,in sich geschlossener Gastronomie‘ vor,“ informiert Monika Fiala von Recycling Pfand Österreich.
Damit die Abholung und Abrechnung der zurückgenommenen Verpackungen über Recycling Pfand Österreich organisiert werden kann, müssen sich Rücknehmer ab sofort im Portal registrieren. Jeder Rücknehmer bekommt mit der Aufwandsentschädigung pro zurückgenommener Flasche bzw. Dose den durchschnittlich entstandenen Aufwand ersetzt.
Regelmäßige Abholung durch Lieferpartner
Viele Lieferpartner aus dem Großhandel, die die Verkaufsstellen direkt beliefern, werden Tarifpartner und somit die gesammelten Verpackungen bei der nächsten Lieferung gleich retour nehmen.
Registrierung und Info: www.recycling-pfand.at