Mit dem jüngst beschlosssenen Energiekostenzuschuss 2 werden österreichische Unternehmen in fünf Stufen gefördert. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von vier Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs der Mehrkosten von Energie gefördert werden. Unterstützung gibt es in Stufe 1 unter anderem für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
„Die extrem gestiegenen Energiepreise stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen bei Budgetierung und Planung für 2023. Durch den Energiekostenzuschuss 2 wird nun eine wichtige Entlastung und gleichzeitig Planbarkeit für das gesamte kommende Betriebsjahr von Jänner bis Dezember 2023 möglich. Auch können damit österreichische Betriebe im Tourismus ihre Preisgestaltung konkurrenzfähig gegenüber den Hauptherkunftsmärkten und hier vor allem gegenüber Deutschland halten“, freut sich Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.
„Mit der Inkludierung von Fernwärme und Öl werden besonders für die Tourismusbranche wichtige Vorteile spürbar, denn die Aufteilung des energetischen Endverbrauchs in Beherbergung und Gastronomie lag laut Statistik Austria und dem Umweltbundesamt im Jahr 2019 bei 53 Prozent für Strom, 7 Prozent für Gas, 13 Prozent für Fernwärme und 19 Prozent für Öl. Zudem wird die Planbarkeit der Unternehmen erhöht, was wiederum Arbeitsplätze und touristische Wertschöpfung sichert“, so Kraus-Winkler abschließend.