Um unternehmerische Existenzen abzusichern, hat sich das Wirtschaftsministerium unter Bundesminister Martin Kocher für eine Ausweitung der Energiehilfen eingesetzt: Der Energiekostenzuschuss 1, welcher ursprünglich mit September enden sollte, wurde bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Seit 2023 gilt der Energiekostenzuschuss 2, der als Ausgleichsmaßnahme für gestiegene Energiekosten für alle Unternehmen vorgesehen ist. Im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 entfällt in Stufe 1 und 2 die Energieintensität. Zudem wurde die Förderintensität in der untersten Stufe von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Eine weitere Unterstützungsmaßnahme für Kleinstunternehmen ist mit dem Pauschalfördermodell geplant, dieses befindet sich derzeit in Ausarbeitung in der Bundesregierung.
„Die stark gestiegenen Energiepreise stellen alle österreichischen Betriebe vor große Herausforderungen, so auch den Tourismus. Durch die Ausweitung der Energiehilfen schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und halten den österreichischen Standort im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.