Erhöhung des Haftungsrahmens der ÖHT

Der heimische Tourismus gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Die Bundesregierung hat bereits ein Bündel an Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. Nun folgt ein weiterer Schritt, für den der Nationalrat die gesetzlichen Rahmenbedingungen beschlossen hat. Es geht um einen höheren Haftungsrahmen für Investitionsfinanzierungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

  • Beschlossen wurde eine Erhöhung des Haftungsrahmens für Investitionsfinanzierungen der ÖHT für Einzelbetriebe von 375 Millionen Euro auf 625 Millionen Euro durch eine Änderung des KMU-Förderungsgesetzes.
  • In Kombination mit der Investitionsprämie leisten Haftungen einen wichtigen Beitrag zur Konjunkturbelebung, da sie die Gesamtfinanzierung von Projekten ermöglichen.
  • Der bislang zur Verfügung stehende Haftungsrahmen von 375 Mio. Euro ist zu fast 90 % schon ausgeschöpft. Im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des Vorjahres sind im Jahr 2020 die Investitionsförderungen durch die ÖHT um rund 10% gestiegen.
  • Mit der nun beschlossenen Erhöhung des Haftungsrahmes wird sichergestellt, dass die Betriebe weiter investieren und Haftungen beantragen können.

Erhöhung des Haftungsrahmens KöstingerTourismusministerin Elisabeth Köstinger:

„Wir sind froh über jeden Betrieb, der jetzt in Umbauten, Sanierungen oder auch Erweiterungen investiert. Der sichere Zugang zu Kreditfinanzierungen ist dafür ein wichtiges Element, das sehr stark angenommen wird. Jede einzelne Investition sichert auch Arbeitsplätze, sei es beim Installateur, über den Möbeltischler, bis hin zum Fliesenleger oder im Malerbetrieb.“

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