Die EU-Institutionen haben ein Verbot für bestimmte fleischbezogene Namen bei vegetarischen und veganen Lebensmitteln beschlossen. Obwohl gängige Bezeichnungen wie „Burger“ und „Wurst“ weiterhin erlaubt sind, betrifft das Verbot Tiernamen wie „Huhn“, „Rind“ und „Speck“ sowie Tierkörperteile wie „Brust“ oder „Keule“. Neu hinzugekommen sind die Begriffe „Steak“ und „Leber“. Diese Regelung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gastronomie und den Lebensmittelhandel haben.
Verwirrung statt Klarheit: Kritik am EU-Beschluss
Agustín Reyna, Generaldirektor von BEUC, kommentiert: „Die Behauptung, dass diese fleischigen Namen bei Verbrauchern Verwirrung stiften, ist Unsinn.“ Daten zeigen, dass rund 70 Prozent der Verbraucher diese Namen akzeptieren, solange die Produkte klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet sind.
Verbraucher möchten sich gesünder ernähren und benötigen bequeme sowie erschwingliche Optionen. Diese Namen erleichtern es, pflanzliche Alternativen in den Speiseplan zu integrieren. Die neuen Regeln werden die Verwirrung eher verstärken und sind schlichtweg unnötig.
Forderung nach klaren Informationen und vertrauenswürdigen Labels
Anstatt Regeln für Unternehmen zu verkomplizieren, sollten sich die politischen Entscheidungsträger darauf konzentrieren, eine echte Informationslücke zu schließen. Verpackungen sollten verständlich sein und klare Informationen sowie vertrauenswürdige Labels tragen.
Für die Gastronomie und den Tourismus bedeutet dies, dass Betriebe ihre Speisekarten und Produktbeschreibungen anpassen müssen. Dies erfordert nicht nur einen administrativen Aufwand, sondern könnte auch zu Unsicherheiten bei den Kunden führen, die an bestimmte Bezeichnungen gewöhnt sind. Eine klare Kommunikation und transparente Kennzeichnung sind nun wichtiger denn je, um Verbraucher nicht zu verwirren und das Vertrauen in pflanzliche Alternativen zu erhalten.








