EU-Verbot von Plastik-Sachet in Gastronomie ab 2030

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Die Europäische Union verabschiedet mit der Verpackungsverordnung (PPWR) ein Verbot von Einweg-Plastiktütchen für Ketchup, Mayonnaise, Senf und weitere Einzelportionen in Restaurants, Cafés und Bars. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen diese kleinen Plastikverpackungen nicht mehr vor Ort serviert werden.

Übergangsfristen und Nachweispflichten

Seit Februar 2025 ist die Verordnung formell in Kraft, mit gestaffelten Übergangsfristen. Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen, inklusive Kennzeichnungspflichten und Verbot bestimmter Schadstoffe wie PFAS. Fehlende Dokumentation kann Bußgelder bis zu 200.000 Euro nach sich ziehen.

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Ausnahmen und Alternativen

Das Verbot gilt nur für den Konsum vor Ort; Takeaway bleibt vorerst ausgenommen. Gesundheitseinrichtungen erhalten ebenfalls Ausnahmen. Gastronomen müssen auf umweltfreundlichere Alternativen umstellen, wie nachfüllbare Spender für Soßen, Gläschen oder Waffelschälchen für Konfitüren und wiederverwendbare Behälter für Milchprodukte.

Kritik aus der Branche

Restaurantbesitzer und Branchenverbände warnen vor erhöhtem Kontaminationsrisiko durch nachfüllbare und offene Würzmittelspender, besonders in stark frequentierten Betrieben.

Weitere betroffene Produkte

Neben den Tütchen werden ab 2030 auch Plastiknetze für Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm, Plastikfolie auf Gurken sowie Miniaturplastikflaschen für Shampoo, Duschgel und Zahnpasta aus Hotelbadezimmern verbannt.

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