Dass der Föderalismus in Österreich fröhliche Urständ‘ feiert, überrascht nicht wirklich. Jedes Bundesland hat sein eigenes Jugendschutzgesetz, sein eigenes Brandschutzgesetz und – natürlich auch sein eigenes Tourismusgesetz. Ist das g‘scheit? Darüber ließe sich vortrefflich und ausführlich diskutieren, was aber niemandem hilft. Tatsache ist, dass manchmal die Sinnhaftigkeit darüber angezweifelt werden darf, ein kleinstrukturiertes Land wie Österreich nochmals in kleinklein zu zerteilen.
Im Tourismus zeigen sich daraus resultierende Herausforderungen besonders bei Bundesländer übergreifenden Destinationen, wo unterschiedliche Gesetze eine gemeinsame Struktur ganz ordentlich herausfordern. So, wie das derzeit im Salzkammergut der Fall ist, wo das Ausseerland, als Kerngebiet des Salzkammergutes und mit Bad Aussee auch den Mittelpunkt Österreichs stellt, nicht mehr im organisatorischen Verbund drin ist. Das mag rechtlich notwendig und in manchen Bereichen auch gut sein, ganz nachvollziehbar ist es aber trotzdem nicht. Das gleiche tut sich mit dem Nationalpark Hohe Tauern auf, der sich ebenfalls über drei Bundesländer erstreckt und damit drei unterschiedliche touristische Landesgesetze zu beachten hat. Mein persönliches Mitgefühl gilt allen, die diese Gesetze umsetzen müssen. Zum Glück sind Touristiker so schlau, und vor allem echte Profis, dass sie im Marketing und in der Außenwirkung fast ausnahmslos die gesamte Region gemeinsam promoten.
Bleibt am Ende nur die Frage, ob man mit der deutlich höheren Bürokratie, die mit den unterschiedlichen Vorgaben einhergehen, nicht auch noch eine der erfolgreichsten Branchen des Landes beschädigt. Oder zumindest ankratzt. Zu wünschen wäre aber in jedem Fall, die Touristiker bürokratietechnisch zu entlasten, denn die haben andere Aufgaben. Zum Wohle des Gastes und für das BIP des Landes!








