Gastronomiebetriebe gehören zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Da aber die Ansteckungsgefahr im Freien deutlich niedriger ist als in Innenräumen, sind Gastgärten der sicherste Weg, in hoffentlich naher Zukunft die Gastronomie wieder hochzufahren. Daher unterstützt die Bundesregierung künftig Wirte bei Investitionen in die Erweiterung, Um- oder Neugestaltung von Gast- oder Schanigärten. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher und Attraktivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien.
10 Mio. Euro stehen für diese Maßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden etwa Fassadengestaltungen, Beschattung, Podesterrichtungen, Möbel, barrierefreie Zugänge oder Bepflanzungen. Die Untergrenze der förderbaren Kosten beträgt 5.000 Euro, die Obergrenze 100.000 Euro, wobei der Zuschuss maximal 20 Prozent beträgt. Die Zuschusshöhe beträgt im Einzelfall zwischen EUR 1.000,00 und maximal EUR 20.000,00. Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro. Nicht förderbar sind indes Posten wie Gebühren und Abgaben, Personalkosten oder Miet- und Pachtzahlungen. Anträge können voraussichtlich ab Mitte April und bis längstens 30. September 2021 bei der ÖHT (www.oeht.at) eingebracht werden.