Gastronomie fordert Erlass oder Verlängerung der Kredite

Leere Taschen? Im Gastgewerbe fürchtet man angesichts angesichts in den nächsten Jahren fällig gestellter Kredite vor einer Insolvenzwelle.
Leere Taschen? Im Gastgewerbe fürchtet man angesichts angesichts in den nächsten Jahren fällig gestellter Kredite vor einer Insolvenzwelle.

Die Gastronomie- und Hotelleriebranche sei in den vergangenen zwei Jahren besonders stark von den Pandemieschutzmaßnahmen betroffen gewesen, sagt Wirtschaftskammer-Gastronomie-Obmann Mario Pulker laut einem Bericht des ORF. Deshalb könnte sich die bevorstehende Rückzahlung der Coronavius-Kredite schwierig gestalten. Die auf fünf Jahre angelegten Überbrückungskredite sollen den Betrieben helfen, die Kosten der Krise abzufedern. In den ersten beiden Jahre laufen sie tilgungsfrei, danach muss der Kredit innerhalb von weiteren drei Jahren abbezahlt werden.


Österreichweit flossen laut Wirtschaftskammer bisher 1,1 Milliarden Euro in Form von Krediten in die Gastronomie- und Tourismusbranche. Alleine seit November verzeichne man in der Branche aber laut Pulker ein monatliches Umsatzminus von 60 Prozent. „Das geht sich nicht aus. Man kann diese Überbrückungskredit in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht zurückführen“, betont er.

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Insolvenz als letzte Konsequenz

Besonders gefährlich sei die Situation für etwa ein Drittel der kreditbeziehenden Unternehmen in der Branche. Sie würden derzeit über ein negatives Eigenkapital verfügen. „In letzter Konsequenz würde das Insolvenzen bedeuten“, sagt der Branchenobmann im ORF.

Die Kammer appelliert daher an die Politik, die Kredite in nicht rückführbare Zuschüsse umzuwandeln. „Wenn man sich anschaut, wie hoch die Hilfen waren, die man schon ausgeschüttet hat, und wie viel Geld man fürs Testen ausgibt – da wäre der Erlass der Kredite für Gastronomie und Tourismus schon eine große Unterstützung und vermutlich auch möglich“, so Pulker. Helfen würde aber auch eine mehrjährige Verlängerung der Laufzeit der Kredite und des tilgungsfreien Zeitraums. (ORF)

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