Konkret bestehe das Modell aus zwei Phasen, erklärt Finanzminister Gernot Blümel. Die erste ist ein Kredit mit einer staatlichen Garantie von 90 Prozent. Ansprechpartner sind die Hausbanken. Die zweite Phase bezieht sich auf eine Rückzahlung von Verlusten, die durch die Maßnahmen entstandenen sind. Hier geht es um Fixkosten wie Betriebskosten, Mieten und Kosten, die für den Betrieb unabdingbar sind. Außerdem gibt es einen Ersatz für Waren, die nach der Krise nicht mehr verkaufbar sind, wie saisonale oder verderbliche Waren wie Blumen, Osterware etc., wie Vizekanzler Kogler anführte. Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck stellt eine weitere Maßnahme vor, nämlich dass die Bonität der Unternehmen auf dem Niveau bleibt, die sie vor der Coronakrise hatte.
„Es ist ein umfangreiches Paket, das für den Tourismus von existentieller Bedeutung ist. Es war wichtig, dass wir nun auch im Corona-Krisenfonds die Zuschüsse für laufende Betriebskosten verankert haben.“
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger
Der Hilfsfonds im Detail:
Der Corona-Hilfsfonds mit 15 Milliarden besteht aus zwei unterschiedlichen Maßnahmen für von COVID-19 betroffene Unternehmen:
1. Garantie der Republik mit 90% Haftung für die Kreditsumme (auch für große Tourismusunternehmen)
- Die Garantie der Republik deckt 90% der Kreditsumme ab.
- Ansprechpartner für die Unternehmen ist immer die Hausbank.
- Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.
- Die Laufzeit liegt bei 5 Jahren und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden
2. Zuschuss von bis zu 75% von bestimmten Betriebskosten
- Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückbezahlt werden.
- Er umfasst folgende Fixkosten: Mieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die unkündbar oder betriebsnotwendig sind, Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten sowie Unternehmerlohn
- Wenn diese binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:
• 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
• 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
• 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung - Voraussetzungen:
• Umsatzeinbruch von zumindest 40%
• Unternehmen müssen sämtliche zumutbaren Maßnahmen setzen, um die Arbeitsplätze zu erhalten - Registrierung ab 15.4. über das Online-Tool des AWS und ist bis 31.12.2020 möglich.
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Kreditmoratorium
Erleichterungen für Privatpersonen und Kleinstunternehmer durch ein Kreditmoratorium
- Ansprüche auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die fällig werden, können für die Dauer von drei Monaten gestundet werden.
- Voraussetzung: Nachweisbare Einkommensausfälle aufgrund der COVID-19-Krise, die dazu führen, dass die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist
Härtefallfonds wird auf 2 Mrd. aufgestockt
- Dieses Förderungsprogramm wird von der WKÖ abgewickelt.
- In der ersten Phase erfolgten bereits Auszahlungen mit bis zu 1.000 Euro.
Härtefallfonds mit Phase 2 ausgeweitet:
- Verdoppelung auf 2 Mrd. Euro
- Voraussetzung ist eine uumindest selbstständige Tätigkeit in den letzten Jahren
• Keine Verdienst-Obergrenze als Eintrittskriterium
• Aufnahme von Jungunternehmern mit einer Gründung nach 01.01.2020
• Mehrfachversicherungen sind kein Ausschlusskriterium mehr - Die Beantragung startet ab 16. April 2020. Dabei wird eine Auszahlung von bis zu 2.000 Euro monatlich für 3 Monate (max. 6.000 Euro) ermöglicht. Eventuelle Auszahlungen aus Phase 1 werden gegengerechnet.
- NEU: Auch Privatzimmervermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten werden einen Zuschuss erhalten.
• Die entsprechende Gesetzesänderung soll heute im Nationalrat beschlossen werden. Die Abwicklung wird über das Tourismusministerium erfolgen.
Überbrückungsfinanzierungen für Tourismusbetriebe
- Um Liquidität sicherzustellen, stellt das Tourismusministerium gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Überbrückungsfinanzierungen für KMU zur Verfügung.
- Seit Mitte März bietet die ÖHT eine Haftung zur Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken an.
- Die dadurch entstehenden Kosten (einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent und laufende Haftungsprovision von 0,8 Prozent) werden zur Gänze vom Tourismusministerium übernommen.
- Aufgrund der hohen Nachfrage wurde der bisher verfügbare Haftungsrahmen auf 1 Mrd. Euro erhöht.
- Zudem ist eine Aufstockung der Haftungsquote des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals von 80 % auf 90 % geplant.
- Die Zinsen für den mit der Haftung verbundenen Bankkredit der Hausbank sind von den Kreditnehmern grundsätzlich selbst zu tragen, einige Bundesländer übernehmen den anfallenden Zinsendienst aus Landesmitteln.
„Die Klarstellung, dass die Abholung von vorbestellten Speisen in der Gastronomie ausdrücklich erlaubt ist, ist für unsere Wirtshäuser, aber natürlich auch für Konsumentinnen und Konsumenten enorm wichtig. Wir haben das nun in der Verordnung berücksichtigt.“
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger