Hotelbranche: ÖHV bremst Booking.com

Systematische Verstöße gegen den Digital Markets Act: Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) geht gerichtlich und politisch in der europäischen Hauptstadt in die Offensive: Sie hat bei der Europäischen Kommission eine umfassende Beschwerde gegen den Buchungsgiganten Booking.com eingebracht.

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Der zentrale Vorwurf lautet, dass die weltweit dominierende Plattform mit ihren aktuellen Geschäftspraktiken konsequent gegen Pflichten aus dem europäischen Digital Markets Act (DMA) verstößt. Obwohl Booking.com seit Mai 2024 offiziell als sogenannter Gatekeeper eingestuft ist und gesetzlich zu fairen, transparenten sowie nichtdiskriminierenden Bedingungen verpflichtet wurde, erleben viele Hotelbetriebe im Alltag weiterhin einseitige Vorgaben. Laut HOTREC-Studie entfallen in Österreich inzwischen besorgniserregende 73,9 Prozent aller digitalen Plattformbuchungen auf diesen einen Konzern. ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer betont, dass man bei solch immenser Marktmacht nicht mehr von echten Verhandlungen sprechen könne, sondern von einem harten Diktat gegenüber den Betrieben.

Fünf konkrete Kernforderungen an die EU-Kommission

Um die Handlungsfreiheit der heimischen Hotellerie nachhaltig zu sichern, verlangt die Interessensvertretung fünf entscheidende Korrekturen:
  • 1. Preise2. Ranking3. Gebühren4. Stornierungen5. Sperren
    Zustimmung bei Preisen

    Rabatte und Preisunterbietungen auf Kosten der Plattform dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Hotels gewährt werden.

    Transparenz beim Ranking

    Sämtliche Rankingfaktoren inklusive kommerzieller Aufschläge und des Genius-Programms müssen offengelegt werden, damit nicht teilnehmende Betriebe nicht automatisch benachteiligt werden.

    Gedeckelte Zahlungsgebühren

    Die Weiterverrechnung von Kosten für die Zahlungsabwicklung erfordert transparente Obergrenzen sowie ein verlässliches Prüferecht.

    Keine willkürlichen Stornierungen

    Stornos oder Kulanznachlässe über den Kopf der Betriebe hinweg müssen gestoppt und ohne Zustimmung rückerstattet werden.

    Schutz vor Sofortsperren

    Kontensperrungen dürfen nur bei objektiv nachprüfbaren Tatbeständen und erst nach einer angemessenen Frist zur Stellungnahme drohen.

Rückendeckung für tausende Betriebe gefordert

Viele Hoteliers wagen aus Angst vor Ranking-Verlusten oder Sperren keinen eigenen Einspruch. Die ÖHV nimmt daher stellvertretend die Rolle des Vorkämpfers ein. Gratzer appelliert zudem an die österreichische Bundesregierung, die Beschwerde in Brüssel nachdrücklich zu unterstützen. Es gehe um faire Spielregeln für tausende regionale Familienbetriebe.
KI korrigiert

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