Anträge heute ab 17 Uhr möglich. Mit diesem Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro wurde ein Sicherheitsnetz für Selbständige geschaffen. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden, Anträge sind bei der WKO zu beantragen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist keine Voraussetzung, Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen.
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbständige, wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert, wie die Bundesregierung versichert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Anträge können ab heute, 17:00 Uhr bis 31.12.2020 gestellt werden.
Details zum Notfallfonds am Montag
Der Notfallfonds in der Höhe von 15 Milliarden ist eine Mischung aus Zuschüssen und Krediten für KMU. Nähere Details dazu wird es am kommenden Montag zu diesem Hilfspaket geben, das vor allem auch Gastronomen unterstützen sollen, die bereits jetzt mit Liquiditätsproblemen kämpfen.
Alle Informationen zum Härtefonds gibt es auf der Website der WKO unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html