„Aktuell stehen alle europäischen Tourismusländer in hartem Wettbewerb um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Drittstaaten. Daher ist es erfolgsentscheidend, dass heimische Betriebe durch international attraktive Jobangebote überzeugen. Zu starre rechtliche Hürden dürfen entsprechende Anstrengungen nicht erschweren,“ betonte die Staatssekretärin für Tourismus Susanne Kraus-Winkler:
„Deshalb sieht auch der Österreichplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer weitere Erleichterungen bei der saisonalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Tourismus vor, sofern nachweislich keine einheimischen Arbeitskräfte gefunden werden.“
Kraus-Winkler leitet folgenreichen Austausch zum touristischen Arbeitsmarkt
Frau Kraus-Winkler führte den dritten Austausch mit Stakeholdern zum Thema des touristischen Arbeitsmarktes durch. Dabei nutzte sie die Gelegenheit, um mit Vertretern der Tourismusbranche, dem Sprecher der Tourismusschulen sowie weiteren Experten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft über die aktuelle Regelung für Saisonarbeiter zu diskutieren. Im Zuge dieser Diskussion präsentierte die Staatssekretärin einen Lösungsansatz, den sie gemeinsam mit BM Martin Kocher erarbeitet hatte und der sich an einem ähnlichen Modell in Deutschland orientiert: „Die überwiegende Mehrheit unserer Saisoniers stammt schon seit Jahren aus Bosnien-Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien und dem Kosovo. Durch ein zusätzliches ‚Westbalkankontingent‘ könnten das Recruiting in dieser Region unterstützt und der touristische Arbeitsmarkt zielgerichtet geöffnet werden.“ Die Staatssekretärin plant, ihrem Koalitionspartner bald einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Arbeitsbedingungen im Tourismus
Die Behauptung, dass Saisonarbeiter aus Drittstaaten zu Lohndumping und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Branche beitragen, wird von Kraus-Winkler zurückgewiesen: „Eine repräsentative Studie des Market Institute hat ergeben, dass rund 93 Prozent der Beschäftigten mit den Arbeitsbedingungen im Tourismus zufrieden sind. Von 62 Prozent wird die Bezahlung als positiv bezeichnet, wobei dieser Wert deutlich höher als in anderen Branchen ist. Das spiegelt wider, dass wir uns gegenwärtig in einem Arbeitnehmermarkt befinden. Unzufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechseln offensichtlich den Betrieb oder überhaupt die Branche. Wichtig ist, dass das auch unsere Unternehmerinnen und Unternehmern erkennen. Nachhaltig werden nämlich nur jene Tourismusbetriebe erfolgreich sein, die sich um die Zufriedenheit ihrer in- und ausländischen Beschäftigten bemühen.“
Mehr Chancen für saisonale Beschäftigung im Tourismus in Österreich
In Österreich besteht die Möglichkeit, insgesamt 4.295 Drittstaatsangehörige im Tourismus saisonal zu beschäftigen. Dieses Kontingent wird auf alle Bundesländer verteilt und regional zugewiesen. Es ist erlaubt, in den Sommer- und Wintermonaten um bis zu 50 Prozent über dieses Limit hinauszugehen, solange der Jahresdurchschnitt eingehalten wird.
Seit Kraus-Winklers Amtsantritt wurden die bisherigen 1.989 Kontingentsplätze erhöht und es gab weitere Erleichterungen (z.B. Überführung der Stammsaisonier-Regelung ins Dauerrecht, Einführung einer Regelung für langjährige Saisoniers). In Deutschland werden künftig zwei separate Kontingente für Drittstaatsangehörige ohne Fachqualifikation eingeführt: Ab Juni 2024 soll das bestehende Westbalkankontingent von 2016 auf 50.000 verdoppelt werden und ab dem 1. März 2024 soll ein zusätzliches Kontingent von 25.000 für die saisonale Beschäftigung anderer Drittstaatsangehöriger geschaffen werden.