Die Pandemie trifft viele Wirtschaftszweige noch immer hart. Die Regierung hat daher beschlossen, das Modell der Kurzarbeit bis Ende März nächsten Jahres zu verlängern. Außerdem erhalten Mitarbeiter, die seit März 2020 mindestens 10 Monate in Kurzarbeit waren und im November 2021 immer noch in Kurzarbeit sind, im April 2022 einen Bonus von 500 Euro, sofern deren Bruttolohn weniger als 2.775 Euro beträgt.
Da Mitarbeitern während des Lockdowns bei Kurzarbeit nicht nur einen Teil ihres Einkommens verlieren, sondern zusätzlich Trinkgeld, wird es ab Dezember im Rahmen der Kurzarbeit außerdem wieder eine Trinkgeldpauschale geben. Sie wird so abgewickelt, dass die Bemessungsgrundlage für die Vergütung um fünf Prozent erhöht wird und die Unternehmen gegenüber dem AMS erklären, dass sie Bemessungsgrundlage und Vergütung entsprechend anheben.
Branchenvertreter zeigen sich über diese Unterstützungen erfreut: „Die aktuelle Sozialpartnereinigung zur Kurzarbeit ist neben den avisierten Wirtschaftshilfen gerade für unsere Tourismusbetriebe und deren Mitarbeiter eine der wesentlichsten Grundvoraussetzungen zur Bewältigung des Lockdowns“, betont der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber. Und auch Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, betont: „Gerade in der Gastronomie, eine der am schwersten von der Pandemie betroffenen Branchen, sind die Maßnahmen jetzt überlebensnotwendig.“