Lockdown hin oder her, die Sozialpartner sind in den vergangenen Wochen trotzdem zusammengesessen, um über eine KV-Erhöhung im Hotel- und Gastgewerbe zu diskutieren. Das Ergebnis: Die Löhne und Gehälter steigen in den einzelnen Gruppen jeweils um Fixbeträge. Im Durchschnitt sind das ab 1. April 2021 bei den Löhnen 2,22 Prozent und bei den Gehältern 2,25 Prozent und ab 1. Mai 2022 bei den Löhnen und Gehältern 2,33 Prozent. Eine Erhöhung der Zulagen erfolgt ab 1. Mai 2022. Die Lehrlingseinkommen werden über der Inflation angehoben und steigen ab 1. April 2021 durchschnittlich sogar um 3,28 Prozent und ab 1. Mai 2022 um 3,18 Prozent. Umgerechnet sind das 15 Euro pro Monat pro Lehrjahr mehr.
Gleichzeitig mit Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrags beginnt mit 1. April 2021 auch die neue Kurzarbeitsperiode. Die Sozialpartner haben sich hier darauf verständigt, einen optionalen Trinkgeldersatz einzuführen und ersuchen die Betriebe, diese Option bei der Beantragung der Kurzarbeit zu prüfen.
„Massiv geänderte Rahmenbedingungen“
„Es waren und sind herausfordernde Monate für alle, die im Tourismus arbeiten, und wir wissen, dass die Wiedereröffnung für Betriebe sowie ihre Mitarbeiter eine Tätigkeit unter massiv geänderten Rahmenbedingungen zur Folge haben wird“, betonen Mario Pulker und Susanne Kraus-Winkler, die Verhandlungsführer der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich.
Konstruktives und gutes Klima
Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmer-Seite unterstreicht das konstruktive und gute Klima bei den KV-Verhandlungen. „Wir hoffen, dass dieses Klima auch für die kommenden Herausforderungen, die auch die noch andauernde Corona-Pandemie mit sich bringt, anhalten wird“, schließen Pulker, Kraus-Winkler sowie GPA-Gewerkschaftssekretär Andreas Laaber und Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida, unisono.