Maskenpflicht kehrt zurück

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Die Rekordzahlen bei den Covid-Neuinfektionen haben die Regierung zum Handeln gezwungen: Ungeachtet der Tatsache, dass erst vor Kurzem die Maskenpflicht in der Gastronomie ad acta gelegt wurde, kehrt diese mit Stichtag 24. März wieder zurück – in ganz Österreich. Diese Regelung gilt für alle geschlossenen, öffentlichen Räume. Demnach muss also auch in der Gastronomie wieder abseits des eigenen Sitzplatzes eine FFP2-Maske getragen werden, allerdings nicht in Gastgärten.

Ausnahme: Bei Veranstaltungen ab 100 Personen ohne fix zugewiesene Sitzplätze (etwa Partys oder Hochzeitsfeiern) hat der Veranstalter die Möglichkeit, statt der Maskenpflicht einen 3G-Nachweis zu verlangen. Diese Möglichkeit gilt auch für die Nachtgastronomie. Die neuen Regeln sollen vorerst bis 16. April, also bis Ostern gelten.

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