Die Forderungen sämtlicher Branchenvertreter, angesichts der derzeit kritischen Lage die Reduktion der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent für Speisen, Getränke und Übernachtungen über den Jahreswechsel hinweg aufrechtzuerhalten, gingen ins Leere. Zwischen den Regierungsparteien konnte diesbezüglich offensichtlich keine Einigung erzielt werden. Das bedeutet, dass mit 1.1.2022 die ursprünglichen Steuersätze von 10 % für Beherbergung und die Verabreichung von Speisen sowie von20 % bei Getränken wieder greifen.
Wenig Verständnis für diese Entscheidung kommt erwartungsgemäß aus der Wirtschaftskammer. „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz war für 2021 ursprünglich als Leistungsanreiz gedacht, um die Branche während der steinigen Restart-Phase zu unterstützen. Diese Rechnung ist leider nicht aufgegangen: Statt begünstigte Umsätze tätigen zu können, mussten unsere Betriebe nämlich ein weiters halbes Jahr im Lockdown verharren. Deshalb wäre es fair gewesen, die von uns vehement geforderte Verlängerung der Steuerbegünstigung zumindest um die Lockdown-Monate zu verlängern“, kommentiert etwa Tourismus-Spartenobmann Robert Seeber die Rücknahme der Steuersenkung. Und weiter: „Nachdem die Wintersaison ohnedies mehr als holprig gestartet ist, trifft das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes die Branche mehr als schmerzhaft.“ Umso mehr müsse nun bei den Wirtschaftshilfen eine adäquate, spürbare Nachbesserung für die touristischen Betriebe auf Schiene gebracht werden. Zudem brauche es dringend einen gangbaren Weg für die Sperrstunde zu Silvester.