Am 15. Jänner 2018 trat das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft, das bestimmte inländische Rechtsträger zur Feststellung, Überprüfung und Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an ein dafür beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) neu geschaffenes Wirtschaftliche Eigentümer Register verpflichtet.
Hintergrund ist die Umsetzung wesentlicher Teile der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie mit dem Ziel der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Geschäftsführer, Vorstände, etc. haben die Meldung erstmals bis spätestens 15. August 2018 (zulässige Nachfrist bis 15. November 2018) zu erstatten oder können damit auch einen berufsmäßigen Parteienvertreter (zum Beispiel Steuerberater) gesondert beauftragen.
In weiterer Folge ist zumindest einmal jährlich zu überprüfen, ob die Daten der registrierten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Eine sorgsame Erhebung aller relevanten Rechtsverhältnisse ist unumgänglich. Dies gilt umso mehr nach Bekanntwerden des BMF-Erlasses vom 26. April 2018, der sehr weitreichende Rechtsansichten des BMF, wann „Kontrolle“ besteht, darlegt.
LBG Österreich hat die Details, was hinsichtlich Feststellung, Meldung, Dokumentation, Aufbewahrung, jährliche Überprüfung und Aktualisierung betreffend Wirtschaftliche Eigentümer erstmalig bis zum 15. August 2018 zu tun, ist in einem Praxis-Leitfaden zusammengefasst.
Nähere Details zum Thema: Praxisleitfaden – Wirtschaftliche Eigentümer Register-Gesetz
LBG Österreich ist mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 30 Standorten eine österreichweit führende Steuerberatungsgesellschaft mit einer Vielfalt an beratenen Branchen. Ein Schwerpunkt liegt in der steuerlichen Beratung von Familienunternehmen in der Hotellerie, Gastronomie und der Freizeitwirtschaft.