Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wie Kuhmilch wird von der Wirtschaft begrüßt. Doch der Verein für Proteinvielfalt in Österreich warnt eindringlich vor einer drohenden Kostenfalle und einer Verschärfung der steuerlichen Ungleichbehandlung, sollte die Mehrwertsteuer für pflanzliche Milchalternativen nicht ebenfalls angepasst werden. Für die Gastronomie, die auf eine vielfältige und preislich attraktive Getränkekarte angewiesen ist, hätte dies spürbare negative Folgen.
Die drohende Steuer-Schere
Die Fakten sind klar: Während die Mehrwertsteuer für Kuhmilch von 10 % auf unter 5 % gesenkt werden soll, unterliegen pflanzliche Alternativen wie Hafer-, Soja- oder Mandeldrinks weiterhin dem vollen Satz von 20 %. Ohne eine Angleichung würde die steuerliche Differenz von derzeit 10 auf 15 Prozentpunkte anwachsen.
Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies konkret:
- Steigende Einkaufskosten: Die Beschaffung von pflanzlichen Milchalternativen würde im Verhältnis zu Kuhmilch noch teurer.
- Druck auf die Preisgestaltung: Die höheren Kosten müssten entweder die Marge des Betriebs schmälern oder an die Gäste weitergegeben werden. Ein Cappuccino mit Haferdrink könnte so unverhältnismäßig teurer werden als die klassische Variante.
- Komplexere Kalkulation: Die unterschiedlichen Steuersätze erschweren eine einheitliche und transparente Preiskalkulation.
Ein wachsender Markt darf nicht ignoriert werden
Pflanzliche Milchalternativen sind längst keine Nischenprodukte mehr. Laut einer RollAMA-Analyse kauft rund die Hälfte der österreichischen Haushalte regelmäßig diese Produkte. Rund 1,5 Millionen Österreicher sind laktoseintolerant, Hunderttausende ernähren sich vegan oder pflanzenbasiert. Diese große und wachsende Zielgruppe erwartet auch in der Gastronomie und Hotellerie entsprechende Angebote. Eine steuerliche Benachteiligung dieser Produkte erschwert es den Betrieben, diesen Wünschen zu fairen Preisen nachzukommen.
Die Forderung: Eine faire und unbürokratische Lösung
Der Verein für Proteinvielfalt fordert daher eine einfache und logische Lösung: die Angleichung des Mehrwertsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen auf das gleiche Niveau wie für Kuhmilch. Dies wäre ein unbürokratischer Schritt, der im Rahmen der aktuellen Gesetzgebungsarbeiten umgesetzt werden könnte.
Eine solche Angleichung würde nicht nur die Gastronomiebetriebe bei der Kalkulation entlasten, sondern auch die heimische Landwirtschaft stärken, die hochwertigen Hafer und gentechnikfreies Soja für diese Produkte liefert. Zahlreiche europäische Länder wie Frankreich, Belgien oder Irland wenden bereits heute denselben Mehrwertsteuersatz auf beide Produktkategorien an.
Für die Gastronomie ist die Botschaft klar: Eine faire steuerliche Behandlung von pflanzlichen Milchalternativen ist keine ideologische Frage, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit, um den Anforderungen eines modernen Marktes gerecht zu werden und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.






