Neue EU-Regeln für Honig und Marmelade treten in Kraft

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Ab dem 14. Juni treten in Österreich die neuen EU-Frühstücksrichtlinien in Kraft. Diese bringen wichtige Änderungen für Honig und Marmelade, die der Verein Land schafft Leben als entscheidenden Schritt zu mehr Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel begrüßt.

Honig: Herkunft wird eindeutig sichtbar

Bei Honigmischungen ist Schluss mit den wenig aussagekräftigen Angaben wie „aus EU/Nicht-EU-Ländern“. Künftig müssen alle Herkunftsländer klar auf dem Etikett angeführt werden, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils inklusive Prozentangaben. Hannes Royer, Gründer von Land schafft Leben, lobt diese Neuerung: „Wer Honig kauft, soll auf den ersten Blick erkennen können, woher dieser kommt. Bisher war das bei Honigmischungen sehr schwammig, jetzt ist es dafür umso klarer.“

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Diese detaillierteren Herkunftsangaben schaffen Vertrauen, verbessern die Rückverfolgbarkeit und ermöglichen bewusste Konsumentenentscheidungen. Sie tragen auch zu faireren Wettbewerbsbedingungen bei, da billigerer Importhonig, der oft mit Zuckersirup gestreckt wird, eindeutiger als solcher erkannt werden kann.

Marmelade: Mehr Frucht und weniger Namens-Verwirrung

Auch bei Marmelade gibt es Änderungen. Der Begriff „Marmelade“, der im österreichischen Sprachgebrauch fest verankert ist, darf ab dem 14. Juni auch rechtlich wieder für Konfitüren aus anderen Früchten als Zitrusfrüchten verwendet werden. Bisher war er im EU-Recht Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten.

Zudem wird der Mindestfruchtgehalt erhöht: Statt bisher 350 Gramm müssen künftig mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten sein, bei „Konfitüre extra“ bzw. „Marmelade extra“ sogar mindestens 500 Gramm. Durch den steigenden Fruchtanteil sinkt der Spielraum für die Zuckerzugabe, was langfristig den Gehalt an zugesetztem Zucker in Marmeladen reduzieren soll.

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