Kürzlich hat die Bundesregierung strengere Maßnahmen angekündigt, um die immer noch steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Einige Maßnahmen gelten bereits seit Sonntag, dem 25. Oktober 2020.
Gastronomie
- Besuchergruppen werden mit max. 6 Personen beschränkt, zuzüglich minderjähriger Kinder
- Die Konsumation von Speisen und Getränken ist im Inneren wie auch im Freien nur im Sitzen erlaubt (ausgenommen: Würstelstände, Kebabstände, Punschstände und Gastrostände an Märkten)
- Face-Shields haben sich nicht als ausreichender Schutz bewährt, daher sind sie ab 7. November nicht mehr gestattet
- Ab mehr als 50 Sitzplätzen ist ein COVID-19-Beaftragter zu bestellen und ein COVID-19 Präventionskonzept umzusetzen
- Keine Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde
Veranstaltungen
- Generelle Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, auch in diesem Bereich sind Face-Shields ab 7.November nicht mehr gestattet, sondern es ist ein enganliegender Schutz erforderlich
- Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist die Verabreichung von Speisen und Getränken (außer Wasser) erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens 3 Stunden erlaubt. Ausnahme: Speisen und Getränke sind zulässig, wenn es der typische Bestandteil der Veranstaltung ist
Seilbahnen
- Ein Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt auch bei Haltestellen und damit auch im Zugangsbereich von Seilbahnen
Weiter Infos unter www.sichere-gastfreundschaft.at