Neues Einweg-Pfand betrifft auch Gastronomie

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Die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, die im Jänner 2025 starten soll, ist nun finalisiert. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  • Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes.
  • Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol
  • Produzenten und Importeure (Erstinverkehrsetzer) sind verpflichtet, das Pfand beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinden aus Kunststoff oder Metall einzuheben.
  • Letztvertreiber sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kunden verkaufen.
  • Die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (Handling Fee) abgegolten.
  • Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch EINE gemeinsame zentrale Stelle.
  • Die zentrale Stelle wird von den Verpflichteten (Produzent und Handel) in Form einer gemeinnützigen GmbH betrieben; sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet; Eigentümer ist der Trägerverein Einwegpfand, dem alle Produzenten und Rücknehmer beitreten können.
  • Es bestehen gesetzliche Kontroll- und Eingriffsrechte des Klimaschutzministeriums.

In den vergangenen Monaten hat Recycling Pfand Österreich bereits wichtige Vorbereitungen getroffen: „Jede, der in Österreich Getränke in PET-Flaschen oder Aludosen verkauft, nimmt teil am Pfandsystem – egal ob Supermarkt, Bäckerei oder Drogeriemarkt. Für viele Betriebe bedeutet dies eine große Veränderung und Vorbereitungen, die bis 2025 umgesetzt werden müssen. Es gilt hier ein effizientes und praktikables Logistikkonzept zu erarbeiten, sodass die zwei Milliarden Flaschen und Dosen pro Jahr sortiert und das Recyclingmaterial in hoher Qualität wieder dem Kreislauf zugeführt werden kann“, erläutert Simon Parth, Geschäftsführer von Recycling Pfand Österreich.

Wichtig bei der neuen Verordnung: Alle Gastronomen, die Einwegverpackungen in PET oder Dosen verkaufen, die nicht vor Ort konsumiert werden, müssen diese Verpackungen auch wieder zurücknehmen. Für kleine Geschäfte, Bäckereien, Imbissstuben, etc. ist vor allem die manuelle Rücknahme relevant. Für Rücknehmer gibt es seit kurzem auch eine Fülle wichtiger Fragen und Antworten online, mit denen viele der bisher schon definierten Details zusammengefasst werden: https://www.recycling-pfand.at/faq.html

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