Die Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler begrüßt die Modernisierung des Sachbezugs, die insbesondere den Beschäftigten im Tourismus zugutekommt. Diese Maßnahme soll den Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto ermöglichen.
„Die enorme Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus schafft ein unvergessliches Gästeerlebnis, sowie Wertschöpfung und Wohlstand in Österreich. Das gilt ganz besonders für Saisonkräfte und jene Tourismus-Beschäftigte, die Spätdienste übernehmen. Für sie ist oftmals wichtig, dass ihnen eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung zur Verfügung steht.“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.
Modernisierung des Sachbezugs
Ab dem nächsten Jahr wird kein steuerpflichtiger Sachbezug mehr anfallen, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellen. Bisher lag der Grenzwert bei 30 m². Zusätzlich zur Erhöhung der Quadratmetergrenze gibt es eine neue Berechnungsmethode für die Steuerentlastung bei größeren Unterkünften, wenn solche von mehreren Beschäftigten in Form einer Wohngemeinschaft genutzt werden.
Das Entlastungspaket beinhaltet weitere Maßnahmen, die besonders der Tourismusbranche zugutekommen. So sind unter anderem die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro, eine zusätzliche Anpassung der niedrigen Tarifstufen sowie einer Attraktivierung des Kilometergelds vorgesehen.
Ende der Kalten Progression
„Mit der Abschaffung der Kalten Progression ist der Bundesregierung ein Meilenstein gelungen. Zusätzlich zu den wiederholten Anpassungen der steuerlichen Tarifgrenzen, werden jene Menschen nachhaltig entlastet, die durch ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag für unser Land leisten“, so Kraus-Winkler abschließend.