Nachtgastronomie darf ab 1. Juli öffnen  

Öffnungsschritte Nachtgastronomie 1. Juli Nach deutlich über einem Jahr Zwangspause dürfen Discos und ähnliche Lokale ab 1. Juli endlich wieder öffnen
Nach deutlich über einem Jahr Zwangspause dürfen Discos und ähnliche Lokale ab 1. Juli endlich wieder öffnen

Die Bundesregierung hat aktuell weitere Öffnungsschritte für die Gastronomie bekanntgegeben, denn die Infektionszahlen seien weiterhin erfreulich. Bundeskanzler Kurz: „Die Situation ist deutlich besser, als wir uns erwartet hätten.“ Daher habe man sich ab 1. Juli zu folgenden Schritten entschlossen:

  • Die Nachtgastronomie, Clubs, Discos, etc. dürfen wieder öffnen.
  • Die coronabedingte Sperrstunde ist Geschichte, auch Hochzeiten, etc. sind damit wieder möglich.
  • Keine Maskenpflicht mehr, weder für Gäste noch für Mitarbeiter.
  • Keine Personenbeschränkungen mehr in der Gastronomie.

Was allerdings bleiben soll ist die 3-G-Regel und die Registrierungspflicht. Letztere könnte indes ab 22. Juli auch fallen. Für dieses Datum wurden weitere Öffnungsschritte in Aussicht gestellt. Auch Messen oder Kongresse sollen künftig wieder möglich sein. Und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger machte der Branche weiter Mut: „Das wird ein Sommer der Lebensfreude!“ Außerdem rief sie dazu auf, den diesjährigen Sommerurlaub in Österreich zu verbringen.

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