Österreichische Hotels klagen Booking.com

Sammelklage gegen Bestpreisklauseln

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Rund 750 österreichische Beherbergungsbetriebe haben sich einer europaweiten Sammelklage gegen den Buchungsriesen Booking.com angeschlossen. Sie tun das nicht alleine, über 15.000 Hotels in ganz Europa nehmen teil. Der Vorwurf: Die jahrelange Anwendung sogenannter Bestpreis- oder Paritätsklauseln, die laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig sind.

Der juristische Angriff auf den Plattformgiganten ist das Resultat eines langjährigen Konflikts zwischen der Hotellerie und Online-Buchungsportalen. Organisiert wird die Klage vom europäischen Dachverband HOTREC in Zusammenarbeit mit über 30 nationalen Hotelverbänden. In Österreich hat der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer (WKÖ) maßgeblich zur Mobilisierung beigetragen.

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Österreich war Vorreiter

„In Österreich haben wir uns bereits vor zehn Jahren – erfolgreich – für ein gesetzliches Verbot dieser sogenannten Bestpreisklauseln eingesetzt“, erklärt Georg Imlauer, Obmann des Fachverbands Hotellerie in der WKÖ. Doch selbst wenn sie hierzulande längst verboten sind, bedeutet das nicht, dass die Schäden der Vergangenheit ausgeglichen wären.

„Dass sich bereits rund 750 Betriebe registriert haben, zeigt deutlich, wie groß das Interesse an einer rechtlichen Klärung ist“, so Imlauer. Denn trotz des Verbots könnten Hotels durch die Anwendung der Klauseln in der Vergangenheit finanzielle Nachteile erlitten haben.

Europaweite Allianz

In Ländern wie Italien, Deutschland, Griechenland oder den Niederlanden ist das Interesse an der Klage besonders groß. Doch auch kleinere Staaten wie Island, Liechtenstein oder Luxemburg zeigen, gemessen an der Branchengröße, hohen Zuspruch. Österreich steht damit nicht allein im Kampf um Entschädigung.

Bis Freitag, 29. August 2025, konnten sich interessierte Betriebe kostenlos unter www.mybookingclaim.com/de der Klage anschließen. Nun werden die Angaben konsolidiert, geprüft und in einer gemeinsamen Klageschrift vor dem Bezirksgericht Amsterdam – dem Hauptsitz von Booking.com – eingereicht. Imlauer betont die Bedeutung dieses juristischen Schritts: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2024 schafft eine Grundlage, die auch für einzelne Betriebe von Bedeutung sein kann. Die Sammelklage gegen Booking.com bietet unseren Betrieben nun eine klare, strukturierte und kostenlose Möglichkeit, mögliche Ansprüche geltend zu machen.“

www.wko.at

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