Offizielles Statement von Booking.com

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Die Diskussion um die Sammelklage gegen Booking.com lässt die Wogen hochgehen. Auch GASTRO hat darüber in diesem Artikel berichtet und nun hat Booking.com dazu Stellung genommen. Nachstehend die offizielle Stellungnahme, die wir im Hinblick auf unsere neutrale und fachliche Berichterstattung natürlich gerne veröffentlichen:

Booking.com  möchte hervorheben: Hotrec behauptet, der EuGH habe unsere Preisparitätsklauseln im Herbst 2024 für wettbewerbswidrig bzw. kartellrechtswidrig befunden. Dies stimmt nicht, denn der EuGH hat im September 2024 weder solch eine Schlussfolgerung gezogen noch wurde er gebeten, zu beurteilen, ob unsere Paritätsklauseln wettbewerbswidrig waren oder Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Statement. Zum Thema Hotrec können wir Sie auch auf einen Blog-Post unserer PA-Kollegen verweisen, der noch weiter ins Detail geht – falls dies hilfreich sein sollte: https://www.aworldworthexperiencing.com/booking-com-commitment-fair-competition-fdd8217eaeae

Statement

Offizielles Statement von Booking.com:

Wir arbeiten mit mehreren zehntausenden Partnern in ganz Europa zusammen und legen dabei großen Wert auf unsere gute Zusammenarbeit. Wir widersprechen den Behauptungen von HOTREC, auch in Bezug auf ihre irreführenden Verweise auf einen vergangenen EuGH-Fall vom September 2024, der die aktuellen Behauptungen des Hotelverbands nicht stützt. Zudem liegt uns bisher keine formelle rechtliche Mitteilung über eine Klage vor. Wir können auch bestätigen, dass Preisparitätsklauseln in Deutschland seit 2016 nicht mehr verwendet werden und dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 das endgültige Urteil zur Aufhebung der Preisparitätsklauseln für unsere deutschen Unterkunftspartner war. Darüber hinaus haben wir Preisparitätsklauseln im Rahmen unserer DMA-Verpflichtungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im Juli 2024 abgeschafft. Wir werden uns weiterhin darauf konzentrieren, eine positive Beziehung zu unseren Partnern zu pflegen, die auf gegenseitiger Partnerschaft und Transparenz basiert. Weiterführende Informationen finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Zudem möchten wir Ihnen genauere Angaben zum österreichischen Markt mitteilen: Paritätsklauseln für Onlinebuchungsplattformen wurden in Österreich gesetzlich zum Jahr 2017 abgeschafft.

Booking.com

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