Ein neues unabhängiges Internetportal zum Thema Registrierkassenpflicht, die ab 1. Jänner 2016 Gültigkeit erlangt, ist ab sofort online.
Da bei vielen Unternehmen aufgrund der Einführung der Registrierkassenpflicht noch Fragen offen sind, hat es sich der Betreiber der Plattform zur Aufgabe gemacht, Informationen rund um das Thema Registrierkassenpflicht, Geräte und Kassensoftware zu sammeln und zur Verfügung zu stellen.
„Mit der neuen Plattform möchten wir die betroffenen Unternehmen bei Ihren Problemen abholen und sie mit allen relevanten Details – auf einen Blick – versorgen und informieren“, schildert Ing. Mag. Wolfgang Axamit, Inhaber des IT-Dienstleisters WoAx-IT KG, seine Intention.
Informationen zu rechtlichen Aspekten, Ausnahme-Regelungen, Kassensoftware und -systemen, auch speziell für die Gastronomie, sowie weiterführende Links zu Finanzamt und verschiedenen Herstellern sind abrufbar.
Keine Registrierkassenpflicht bei Umsätzen im Freien
Mit 1. Jänner 2016 tritt die Registrierkassenpflicht in Kraft. Alle Unternehmen, die über 15.000 Euro Jahresumsatz erzielen und deren Barumsätze 7.500 Euro im Jahr überschreiten, müssen ihre Umsätze ab diesem Zeitpunkt mittels Registrierkasse erfassen.
Eine mögliche Erleichterung ist die „Kalte-Hände“-Regelung: Darunter fallen Umsätze, die im Freien erzielt werden, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, sofern sie nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden. Wichtig: Die Jahresumsatzgrenze von insgesamt 30.000 Euro darf nicht überschritten werden. Die solcherart erzielten Umsätze müssen nicht einzeln aufgezeichnet, die Tageslosung kann mittels Kassasturz ermittelt werden. Somit besteht auch keine Registrierkassenpflicht.
Weitere Informationen: www.registrierkassen-test.info