Public Viewings in Niederösterreich künftig ohne zusätzliche Bewilligung

Der NÖ Landtag hat eine Novelle zum Veranstaltungsgesetz beschlossen, die Public Viewings künftig ohne zusätzliche Anmeldung ermöglicht. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) begrüßt diesen Schritt als langjährige Forderung, der mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie und zusätzliche wirtschaftliche Impulse bringt.

Effizientere Planung und Rechtssicherheit

Seit 2013 sind Public Viewings in grundsätzlich genehmigten Betriebsanlagen genehmigungsfrei. Da sie jedoch nicht ausdrücklich in der Betriebsanlagengenehmigung enthalten sind, mussten sie bisher gesondert bei der Gemeinde gemeldet werden. Die Novelle verankert Public Viewings nun eindeutig im NÖ Veranstaltungsgesetz, wodurch keine zusätzliche Anmeldung mehr erforderlich ist. WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker betont, dass dies Rechtssicherheit schafft und Betriebe sich wieder auf großartige Events konzentrieren können.

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Impulse für Tourismus und Gastronomie

Mario Pulker, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKNÖ, sieht in der Novelle einen spürbaren Bürokratieabbau. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht bei zeitlich befristeten Großveranstaltungen gibt Betrieben mehr Spielraum für professionelle Planung und Investitionen in Technik, Infrastruktur und Außenflächen.

Besonders im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft erwartet die Branche dadurch mehr Public Viewings, was zu guter Stimmung, vollen Lokalen und wirtschaftlicher Dynamik führen soll.

Gastronomie freut sich über Entlastung

Dietmar Schöner, Gastronom in Mank und Obmann der Gastronomie in der WKNÖ, begrüßt die neue Regelung: „Kein Genehmigungsstress – Zeit für echte Erlebnisse.“ Er freut sich darauf, seinen Gästen wieder besondere Momente zu bieten, ohne sich mit bürokratischen Hürden beschäftigen zu müssen.

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